Ein gesetzlich verankertes "Recht auf schnelles Internet" nimmt an diesem Mittwoch aller Voraussicht nach seine nächste Hürde. Der Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag will am Vormittag über eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes abstimmen. Die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD haben sich vor der Sitzung auf einen Kompromiss geeinigt, der Menschen auch in abgelegenen Gegenden einen Internetzugang ermöglichen soll, der schneller ist als bisher.

Der geltenden Rechtslage zufolge ist nur ein "funktionaler" Zugang zum Festnetz-Internet Pflicht - also ein 56-Kilobit-Schneckentempo (0,056 MBit pro Sekunde). In dem Kompromisspapier von CDU/CSU und SPD ist nun von einem Richtwert von 30 Megabit pro Sekunde die Rede - so viel wäre nötig, um Anforderungen für das Homeoffice zu erfüllen.

Allerdings soll die tatsächliche und rechtlich verbindliche Untergrenze erst noch berechnet werden, dies vermutlich durch die Bundesnetzagentur - sie soll nach Vorstellung der Koalitionäre auch Vorgaben zur Verzögerung bei der Datenübertragung (Latenz) und zur Uploadrate machen.

Die Behörde würde die Internetnutzer gewissermaßen in zwei Teile einordnen: die 20 Prozent mit den besten Internetverbindungen und die übrigen 80 Prozent, die langsameres Netz haben. Von diesen 80 Prozent wiederum würde deren vertraglich zugesichertes Mindest-Downloadtempo genommen und hierzu ein Mittelwert ermittelt./wdw/DP/zb

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AXC0009 2021-04-21/05:45

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