Wien (OTS/SK) - Deutliche Verschlechterungen sieht SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits im von der Regierung vorgelegten Telekommunikationsgesetz: Wenn Verträge, bei denen Smartphones gratis oder zu niedrigen Kosten im Austausch gegen eine Vertragsbindung vergeben werden, vorzeitig durch die Kund*innen aufgelöst werden, sind Abschlagszahlungen fällig oder das Smartphone muss retourniert werden. Das gleiche gilt, wenn der Anbieter seine Leistung nicht vertragskonform erfüllt oder zum Beispiel die Preise erhöht und Konsument*innen den Vertrag deswegen lösen wollen. Künftig sind, sofern ein derartiger Vertrag innerhalb der ersten sechs Monate gekündigt wird, pauschal 50 Prozent des Ausgangswerts zu bezahlen. Danach reduziert sich die Zahlung monatsweise aliquot. „Das ist aus Sicht der Konsument*innen absolut unbefriedigend“, kritisiert Drobits. ****

Es gebe aber im Entwurf auch ein paar Verbesserungen aus Sicht der Konsument*innen, so Drobits, wie etwa die leichtere Verständlichkeit von Verträgen, aber auch ein Kündigungsrecht bei Wohnsitzwechsel, damit die Konsument*innen in diesem Fall leichter aus dem Vertrag herauskommen.

Ebenfalls ungelöst geblieben ist das Problem fehlender Regelungen zu realitätsnahen Angaben, zum Beispiel bei der beworbenen Bandbreite; hier gibt es immer wieder Beschwerden von Konsument*innen, dass ihr Internet die von den Anbietern beworbene Performance bei weitem nicht erreicht. „Zwischen Werbung und Realität klafft oft ein großes Loch. Hier wäre noch viel Luft nach oben – ich erwarte mir daher, dass bei der parlamentarischen Behandlung der Novelle noch deutliche Verbesserungen für die Konsument*innen erzielt werden können“, so Drobits abschließend. (Schluss) sl/ls