Deutschland ist leider ein globaler Spitzenreiter. Zumindest wenn es um Steuern und Abgaben geht. Bei den meisten Menschen wird hierzulande vermutlich die Lohn- bzw. Einkommensteuer am höchsten zu Buche schlagen. Doch bei uns Investoren sorgt noch eine andere Steuerart für etwas Unbehagen. Und zwar geht es hierbei um die sogenannte Abgeltungsteuer.

Diese wurde am 01.01.2009 eingeführt, nachdem man gleichzeitig die bis dahin gültige Spekulationsfrist abgeschafft hat. Seitdem muss nun auf alle Kursgewinne und Dividenden von Wertpapieren, die nach diesem Stichtag erworben wurden, die Abgeltungsteuer gezahlt werden. Aber es gibt für jeden Bürger einen Freibetrag. Dieser beträgt pro Kalenderjahr für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Erst nach Überschreiten der Beträge greift dann die Abgeltungsteuer.

Ist man nicht kirchensteuerpflichtig, dann beträgt die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag 26,375 % der erzielten Kapitalerträge. Kommt allerdings die Kirchensteuer noch hinzu, sind es je nach Konfession fast 28 %, die dann vom erzielten Gewinn an den Fiskus abgeführt werden müssen. Wir blicken deshalb heute einmal auf eine Möglichkeit, um diese lästige Steuerlast ein wenig abzufedern oder sogar ganz zu vermeiden.

Mit dem Verlustvortrag Steuern sparen

Wenn man die Abgeltungsteuer ganz oder teilweise umgehen möchte, könnte eine Sache äußerst hilfreich sein. Nämlich, dass man die Mechanismen des sogenannten Verlustvortrags kennt. Denn durch dieses Konstrukt wird genau dies möglich gemacht. Man sollte an dieser Stelle darüber informiert sein, dass jede Bank einen Verrechnungstopf für den Kunden führen muss. Und dort werden die bei einem Verkauf von Aktien angefallenen Gewinne oder Verluste gegeneinander verrechnet.

Jetzt gibt es hierbei allerdings eine für uns sehr angenehme Besonderheit. Wenn nämlich in einem Kalenderjahr die Verluste höher als die Gewinne ausfallen, dann werden die Verluste ganz einfach mit in das nächste Jahr herübergezogen. Es ist rechtlich sogar so, dass die aus den Aktienverkäufen angesammelten Verluste nicht verfallen. Vielmehr können sie auch noch Jahre später mit dann möglicherweise erzielten Gewinnen verrechnet werden.

Wie könnte man also vorgehen?

Um also die lästige Abgeltungsteuer zu reduzieren, könnte man folgendermaßen vorgehen. In jedem Depot gibt es ja meistens auch Titel, die eine schlechte Entwicklung gezeigt haben, und die man deshalb eventuell verkaufen möchte. Gleichzeitig kann es aber auch Aktien geben, deren Kurse geradezu explodiert sind. Und bei diesen kommt einem vielleicht in den Sinn, die entstandenen Gewinne zu realisieren.

Hier muss man jetzt eigentlich nur darauf achten, dass man als Erstes die Aktien abstößt, die im Minus notieren. Und erst danach die Werte verkauft, bei denen man die aufgelaufenen Gewinne realisieren will. Wenn hier nun die entstandenen Verluste größer oder gleich der erzielten Gewinne ausfallen, wird keine Abgeltungsteuer fällig. Man kann natürlich auch regelmäßig nur die Verlierer aus dem Depot entfernen und bei den anderen Aktien die Gewinne einfach laufen lassen.

Denn wie wir ja wissen, kann man die entstandenen Verluste ja beliebig weit in die Zukunft mitnehmen. Es kann also nichts verloren gehen. So kann man auch noch viele Jahre später die Steuerlast für beim Verkauf von Aktien entstehende Gewinne extrem reduzieren.

Meines Erachtens ist dies eine tolle und auch völlig legale Möglichkeit, um die Steuerlast bei Aktieninvestitionen zu seinen Gunsten zu optimieren. Denn wie wir sehen, können gerade auch Steuern die Rendite nachhaltig negativ beeinflussen. Hier ist es also durchaus angebracht, dass man alle Möglichkeiten ausschöpft, um die Abgeltungsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.

Der Artikel Lästige Abgeltungsteuer: So kann man sie größtenteils ganz legal vermeiden! ist zuerst erschienen auf The Motley Fool Deutschland.

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