Handelsgericht-Richter Andreas Pablik verwies in seiner Teilurteils-Begründung am Dienstag darauf, dass das Swap-Geschäft zwischen der BAWAG und der Stadt Linz im Jahr 2007 vom Gemeinderat genehmigt hätte werde müssen. Wegen dieser fehlenden Genehmigung hatte der Vertrag "nie Bestand".

"Das Geschäft war von Anfang an ungültig", sagte Pablik. Der damalige Linzer Ex-Finanzdirektor Werner Penn hatte das Finanzgeschäft im Rahmen einer Vollmacht abgeschlossen. Im Jahr 2004 habe der Linzer Gemeinderat einen "ganz allgemeinen Beschluss" zu Finanzgeschäften gefasst, so der Richter. Zum Swap 4175 habe der Gemeinderat aber "überhaupt nichts getan".

Das Gerichtsverfahren um ein Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG mit einem Streitwert von über 500 Mio. Euro zieht sich schon seit dem Jahr 2013 hin. Der Richter sagte in Richtung der BAWAG, dass man sich beim Swap-Abschluss damals an die zuständigen Stellen - nämlich den Bürgermeister und den Gemeinderat - hätte wenden müssen, und nicht nur an den Finanzdirektor. "Das haben sie nicht getan." Die Bank habe eine Rechtsabteilung gehabt, die "entsprechend agieren" hätte können, so Pablik.

Die Rechtsvertreter der BAWAG meldeten Berufung an.

cri/tsk

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