Linz/BAWAG-Prozess um Swap - Keine Ansprüche an Organe der Stadt Linz / Gutachten schließt mögliche Schadenersatzansprüche aus
23.05.2023 | 09:35
Der Swap-Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG wurde mit einem Vergleich im Handelsgericht Wien Ende Jänner endgültig beendet. Nun ist auch klar, dass es keine Schadenersatzansprüche an die damals handelnden Personen gibt. Zu diesem Schluss kam der Arbeitsrechtsexperte Georg Graf in seinem Gutachten, das mögliche Ansprüche aus rechtlichen Überlegungen eindeutig ausschloss, wie die Stadt Linz am Dienstag berichtete.
"Dieser Einschätzung schlossen sich heute auch Vertreter*innen der Stadtregierung an, denen das Gutachten präsentiert wurde. Diese Rechtssache können wir nun endgültig ad acta legen. Mit diesem finalen Punkt ist ein jahrelang schwelender Rechtsstreit nun endgültig im Sinne der Linzer Bürgerinnen und Bürger abgeschlossen", betonte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Der Vergleich vom Jänner sah die Zahlung von 12 Mio. Euro durch die Stadt Linz und den Verzicht der Streitteile auf alle möglichen wechselseitigen Forderungen und Ansprüche vor.
Im Jahr 2007 hatte der damalige Linzer Finanzdirektor das Swapgeschäft - eine Art Kurs-Zins-Wette - zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (195 Mio. Euro) mit der BAWAG abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Mio. Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem lief der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank. Bereits ein - mittlerweile rechtskräftiges - Zwischenurteil befand, dass der Vertrag rechtsunwirksam zustande gekommen sei, da keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorlag.
inn/cri
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