Viele Empfehlungen des Rechnungshofes decken sich mit langjährigen Forderungen der Österreichischen Public Affairs Vereinigung (ÖPAV)

Wien (OTS) - Der am 15.11.2019 veröffentlichte Bericht des Rechnungshofes über das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungs-Register stellt aus Sicht der ÖPAV eine Chance dar, das Lobbying-Gesetz, das die Grundlage für das Lobbying-Register darstellt, im Hinblick auf mehr Transparenz zu novellieren. Von entscheidender Bedeutung dafür ist eine sachliche Diskussion über die Ziele des Gesetzes und die Transparenzkriterien des Registers unter Einbeziehung von fachlicher Expertise.

RH-Empfehlungen sind nicht neu

Der Rechnungshof empfiehlt beispielsweise „die Notwendigkeit der Anzahl bzw. des Umfangs der Ausnahmeregelungen kritisch zu hinterfragen" sowie „die unterschiedlichen Registrierungs– und Verhaltenspflichten anzugleichen". ÖPAV-Präsident Peter Köppl sieht damit langjährige Forderungen der ÖPAV bestätigt: „Wir fordern seit Bestehen des Lobbying-Gesetzes einheitliche Transparenzstandards für alle im Register Eintragungspflichtigen sowie eine massive Reduktion der Teil- und Vollausnahmen." Transparentes und seriöses Lobbying ist nicht nach den Kriterien der Organisationsform zu unterscheiden. „Warum sollen für Unternehmen, NGOs, Verbände und Kammern daher unterschiedliche Transparenzregeln gelten? Das ist nicht nur völlig unverständlich, sondern auch international nicht üblich“, so die ÖPAV. Dazu gehört etwa auch die Diskussion über ein „Recht auf Registrierung“. Das Gesetz erlaubt es der ÖPAV nicht, im Lobbying-Register eingetragen zu sein, da der Verband über keine angestellten Mitarbeiter verfügt, die Lobbying für den Verband betreiben.

ÖPAV-Verhaltenskodex als Branchenstandard

Weiters empfiehlt der Rechnungshof, dass „für alle Lobbyistinnen und Lobbyisten sowie Interessenvertreterinnen und –vertreter die gleichen grundsätzlichen Verhaltensregeln festzulegen“ wären und appelliert an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, „Mindeststandards für die Verhaltenskodizes vorzugeben, etwa, dass ein Kodex zumindest Ausführungen zu Integrität, Transparenz und Interessenkonflikten umfassen muss.“ Schon heute unterwerfen sich nicht nur ÖPAV-Mitglieder, sondern auch andere Unternehmen, die im Lobbying-Register eingetragen sind, dem Verhaltenskodex der ÖPAV. Köppl: „Der ÖPAV-Kodex ist bereits ein Branchenstandard und könnte dem Register zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus ist es in keiner Weise nachvollziehbar, warum für Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände die grundsätzlichen Verhaltensregeln ordnungsgemäßen Lobbyings (§ 6 LobbyG) nicht gelten sollen.“

Novelle mit Bedacht

Sollte der Gesetzgeber eine Novellierung des Lobbying– und Interessenvertretungs–Transparenz–Gesetzes in Angriff nehmen wollen, steht die ÖPAV gerne mit dem gesammelten Branchen-Know-how und den internationalen Erfahrungen mit Expertise zur Verfügung. „Unsere Mitglieder verfügen zum Beispiel über viel Erfahrung beim Handling der Eintragungen in das Register. Im Bereich der zu überarbeitenden Programmgestaltung und -führung des Registers muss sich die Usability für die Eintragenden um ein Vielfaches verbessern. Alle reden vom digitalen Amt und Wirtschaftsfreundlichkeit und jedes Mal, wenn ich das Register aufrufe, mach ich eine Zeitreise in die 90er“, so ÖPAV-Präsident Köppl abschließend.