Führende Insolvenzrechtler: "Ohne Kurzarbeit in Insolvenzverfahren bricht unsere österreichische - international anerkannte - Sanierungskultur zusammen"

Wien (OTS) - Es wird aktuell vertreten, dass zahlreiche Unternehmen, die wirtschaftlich angeschlagen sind, aber aufgrund der Niedrigzinspolitik und der bisher guten Konsum- und Konjunkturlage lebensfähig waren, nunmehr an den staatlichen Garantien oder Direkthilfen nicht partizipieren können. Diesen Unternehmen sollte aber über eine gerichtliche Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters und der Gerichte, die entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ohnedies die Sanierungswürdigkeit verantwortungsvoll und unabhängig prüfen müssen, der Weg zur Entschuldung und damit auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur höchstmöglichen Quotenzahlung an die Gläubiger ermöglicht werden.

Durch den aktuell behaupteten Wegfall der Möglichkeit von Kurzarbeitsentgelt im Rahmen von Insolvenzverfahren wird sanierungswürdigen Unternehmen die Sanierungschance massiv erschwert, da die Fortführung mangels Umsatzmöglichkeiten gefährdet wird und Dienstverhältnisse zu beenden sind, was nichts mit ihrer Situation im Insolvenzverfahren zu tun hat, sondern eben mit der Covid-19-Pandemie. Auf die immense Belastung des Insolvenzentgeltfonds mit Beendigungsansprüchen und sonstigen Ansprüchen darf auch nicht vergessen werden. Diese könnte mit Kurzarbeitsentgelt für Unternehmensfortführungen im Insolvenzverfahren vermieden werden.

Die Insolvenz- und Restrukturierungsbranche ersucht die Politik daher eindringlich, umzudenken und bereits gewährte Kurzarbeit in Insolvenzverfahren nicht zu entziehen bzw auch neu zu gewähren. Jetzt hätte die Regierung die einmalige Chance, das wirklich modellhafte österreichische Sanierungsverfahren auch anzuerkennen und nachhaltig zu unterstützen - gerade in Krisenzeiten.