Netzagentur verliert Gmail-Streit mit Google vor EuGH
13.06.2019 | 11:10
Die Bundesnetzagentur ist mit dem Versuch gescheitert, Webdienste wie Googles Gmail den deutschen Telekom-Bestimmungen zu unterwerfen. Derlei Dienste seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-193/18). Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen - etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.
Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google
Die Luxemburger Richter verneinten dies, "da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht". Im konkreten Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur muss nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. Das deutschen Telekommunikationsgesetz basiert auf der entsprechenden EU-Richtlinie./wim/DP/jha
ISIN US02079K1079
AXC0110 2019-06-13/11:10
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