Wien (OTS) - Im Rahmen des Maßnahmenpakets gegen die Auswirkungen der COVID-19 Krise übernehmen die österreichischen Banken die Vorfinanzierung der Kurzarbeit für die heimischen Unternehmen. Mit dieser verbindlichen Zusage, die von den Banken gemeinsam mit den Bundesministern Blümel, Aschbacher und Schramböck sowie dem Präsidenten der WKÖ abgegeben wurde, wird sichergestellt, dass es zu keiner Unterbrechung bei den Lohn- und Gehaltszahlungen für die Arbeiterinnen und Angestellten kommt.

„Da diese so wichtigen Mittel des AMS den heimischen Unternehmen nicht sofort zur Verfügung stehen können, springen wir als Finanzwirtschaft ein“, begründete Spartenobmann Andreas Treichl diese Maßnahme der heimischen Finanzwirtschaft. „Damit können die Unternehmen die Gehälter an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in dieser herausfordernden Zeit auszahlen. Die Banken leisten damit einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Überwindung dieser Krise.“

Diese verbindliche Zusage wurde seitens der Kreditwirtschaft im Rahmen eines Gipfelgesprächs der zuständigen Minister und Vertretern der WKO gegeben. Durch die verbindliche Zusage aller Kreditinstitute wird die Kreditvergabe für die Vorfinanzierung der Corona-Kurzarbeit wesentlich erleichtert. Die Vorfinanzierungen der Kurzarbeit für Unternehmen wird auf Basis eines durch das AMS bewilligten Antrages eingeräumt werden. Diese Finanzierungen erfolgen auf Basis der tatsächlich zu erwartenden Förderung durch das AMS und sie gelten nicht für Unternehmen, die sich in Restrukturierung befinden (und somit unter das URG fallen). (PWK132)