OTS: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA / Beginn der Annahmefrist für das ...
08.04.2020 | 13:16
Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot der
Asklepios Kliniken Gmbh & Co. KGaA für die Aktien der Rhön-Klinikum AG
Hamburg (ots) - NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG
(VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE
VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE
BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE ÜBERNAHMEANGEBOT DER ASKLEPIOS
KLINIKEN GMBH & CO. KGAA FÜR DIE AKTIEN DER RHÖN-KLINIKUM AG
- Annahmefrist vom 08. April bis zum 06. Mai 2020
- Angebotspreis von 18,00 EUR pro Aktie
- Keine Mindestannahmeschwelle
Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios" oder der "Bieter") hat heute
die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für
sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautenden Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM
AG (ISIN: DE0007042301) veröffentlicht.
Ab heute können die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") im Rahmen des
Angebots von Asklepios ihre Aktien zu einem Preis von 18,00 EUR pro Aktie
andienen. RHÖN-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre
Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei
denen ihre RHÖN-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 06. Mai 2020
um 24:00 Uhr (MESZ) (vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen im Einklang mit dem
anwendbaren Recht).
Der Preis von 18,00 EUR in bar pro Aktie entspricht dem Preis, der mit Eugen
Münch sowie Ingeborg Münch in dem Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 vereinbart
wurde. Die Eheleute Münch haben in diesem Kaufvertrag ihre RHÖN-Aktien (eine
Beteiligung von etwa 12,4%) aufschiebend bedingt auf die Kartellfreigabe an
Asklepios verkauft. Ferner haben Asklepios und die von Eugen Münch beherrschte
HCM SE am 28. Februar 2020 eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, dass
Asklepios und die HCM SE sämtliche von ihnen gehaltene RHÖN-Aktien nach
Erteilung der Kartellfreigabe in eine Joint Venture Gesellschaft einbringen
werden.
Durch den Abschluss des Kaufvertrags mit den Eheleuten Münch sowie durch den
aufschiebend bedingten Erwerb eines weiteren Aktienpaketes von der Stiftung
Münch am 1. März 2020 hat sich das Asklepios-Münch Joint Venture bereits knapp
über 50% des Aktienkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG gesichert. Der Vollzug des
Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Der Vollzug
des Übernahmeangebots steht lediglich unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe
durch das Bundeskartellamt, die in der Angebotsunterlage näher erläutert wird.
"Die Gesundheitsbranche steht vor großen Herausforderungen - das gilt nicht erst
seit der Corona-Krise. Doch spätestens seit die Pandemie in Deutschland
angekommen ist, hat jeder verstanden, was auf dem Spiel steht: die Gesundheit
eines jeden Einzelnen. Um diese langfristig zu sichern, bündeln Asklepios und
Rhön-Klinikum ihre Kräfte", sagte Kai Hankeln, CEO von Asklepios. "Unser Angebot
zeigt, dass Asklepios und Rhön an dieselbe Vision glauben und gemeinsam einen
klaren Plan für die Zukunft des Unternehmens und der deutschen
Gesundheitsversorgung haben. Gerade im Angesicht der Corona-Krise erweisen sich
Reaktionsschnelligkeit und Umsetzungsstärke von unschätzbarem Wert. Gemeinsam
werden Asklepios und Rhön daran arbeiten, die operative Exzellenz beider
Organisationen weiter zu stärken."
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet. Die Angebotsunterlage ist in
deutscher Sprache und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung unter
https://zukunft-fuer-spitzenmedizin.de abrufbar.
Kopien der Angebotsunterlage sowie der unverbindlichen englischen Übersetzung
sind darüber hinaus kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, BNP
Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee
12, D-60327 Frankfurt am Main, erhältlich (Anfragen per Telefax an +49 69 1520
5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rhön Klinikum AG
("Rhön-Aktien"). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") an die Aktionäre der Rhön Klinikum AG ("Rhön")
betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Inhabern von
Rhön-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und
gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu
suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser
Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in
einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen,
sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und
unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der
diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule
14d-1(d) abgegeben.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Asklepios oder für sie tätige Broker
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit
anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Rhön-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere
Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein
Optionsrecht auf Rhön-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.
Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über Asklepios und/oder ihre
Tochterunternehmen (zusammen der "Asklepios-Konzern") oder über Rhön und/oder
ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Rhön-Konzern") enthalten, die "in die
Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete
Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen",
"planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden",
"möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit
ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die
Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf
Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft
möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der Asklepios macht
Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie
dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige
Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche
Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des
Gesundheitssektors, in dem der Asklepios-Konzern und/oder der Rhön-Konzern tätig
sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender
Themen auf den Asklepios-Konzern und/oder Rhön-Konzern wesentlich von denen
abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in
dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die
Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer
Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt Asklepios
keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder
öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger
Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Kontakt für Rückfragen:
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Rübenkamp 226
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OTS: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
AXC0218 2020-04-08/13:16
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