Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot der

Asklepios Kliniken Gmbh & Co. KGaA für die Aktien der Rhön-Klinikum AG

Hamburg (ots) - NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG

(VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE

VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE

BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE ÜBERNAHMEANGEBOT DER ASKLEPIOS

KLINIKEN GMBH & CO. KGAA FÜR DIE AKTIEN DER RHÖN-KLINIKUM AG

- Annahmefrist vom 08. April bis zum 06. Mai 2020

- Angebotspreis von 18,00 EUR pro Aktie

- Keine Mindestannahmeschwelle

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios" oder der "Bieter") hat heute

die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für

sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautenden Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM

AG (ISIN: DE0007042301) veröffentlicht.

Ab heute können die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") im Rahmen des

Angebots von Asklepios ihre Aktien zu einem Preis von 18,00 EUR pro Aktie

andienen. RHÖN-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre

Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei

denen ihre RHÖN-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 06. Mai 2020

um 24:00 Uhr (MESZ) (vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen im Einklang mit dem

anwendbaren Recht).

Der Preis von 18,00 EUR in bar pro Aktie entspricht dem Preis, der mit Eugen

Münch sowie Ingeborg Münch in dem Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 vereinbart

wurde. Die Eheleute Münch haben in diesem Kaufvertrag ihre RHÖN-Aktien (eine

Beteiligung von etwa 12,4%) aufschiebend bedingt auf die Kartellfreigabe an

Asklepios verkauft. Ferner haben Asklepios und die von Eugen Münch beherrschte

HCM SE am 28. Februar 2020 eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, dass

Asklepios und die HCM SE sämtliche von ihnen gehaltene RHÖN-Aktien nach

Erteilung der Kartellfreigabe in eine Joint Venture Gesellschaft einbringen

werden.

Durch den Abschluss des Kaufvertrags mit den Eheleuten Münch sowie durch den

aufschiebend bedingten Erwerb eines weiteren Aktienpaketes von der Stiftung

Münch am 1. März 2020 hat sich das Asklepios-Münch Joint Venture bereits knapp

über 50% des Aktienkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG gesichert. Der Vollzug des

Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Der Vollzug

des Übernahmeangebots steht lediglich unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe

durch das Bundeskartellamt, die in der Angebotsunterlage näher erläutert wird.

"Die Gesundheitsbranche steht vor großen Herausforderungen - das gilt nicht erst

seit der Corona-Krise. Doch spätestens seit die Pandemie in Deutschland

angekommen ist, hat jeder verstanden, was auf dem Spiel steht: die Gesundheit

eines jeden Einzelnen. Um diese langfristig zu sichern, bündeln Asklepios und

Rhön-Klinikum ihre Kräfte", sagte Kai Hankeln, CEO von Asklepios. "Unser Angebot

zeigt, dass Asklepios und Rhön an dieselbe Vision glauben und gemeinsam einen

klaren Plan für die Zukunft des Unternehmens und der deutschen

Gesundheitsversorgung haben. Gerade im Angesicht der Corona-Krise erweisen sich

Reaktionsschnelligkeit und Umsetzungsstärke von unschätzbarem Wert. Gemeinsam

werden Asklepios und Rhön daran arbeiten, die operative Exzellenz beider

Organisationen weiter zu stärken."

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet. Die Angebotsunterlage ist in

deutscher Sprache und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung unter

https://zukunft-fuer-spitzenmedizin.de abrufbar.

Kopien der Angebotsunterlage sowie der unverbindlichen englischen Übersetzung

sind darüber hinaus kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, BNP

Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee

12, D-60327 Frankfurt am Main, erhältlich (Anfragen per Telefax an +49 69 1520

5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rhön Klinikum AG

("Rhön-Aktien"). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Asklepios Kliniken

GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") an die Aktionäre der Rhön Klinikum AG ("Rhön")

betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Inhabern von

Rhön-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und

gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu

suchen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser

Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in

einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen,

sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und

unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der

diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule

14d-1(d) abgegeben.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können Asklepios oder für sie tätige Broker

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit

anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der

Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Rhön-Aktien erwerben bzw. entsprechende

Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere

Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein

Optionsrecht auf Rhön-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu

Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.

Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen

Rechtsordnung erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über Asklepios und/oder ihre

Tochterunternehmen (zusammen der "Asklepios-Konzern") oder über Rhön und/oder

ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Rhön-Konzern") enthalten, die "in die

Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete

Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie

"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen",

"planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden",

"möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit

ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die

Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf

Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft

möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der Asklepios macht

Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie

dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige

Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche

Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des

Gesundheitssektors, in dem der Asklepios-Konzern und/oder der Rhön-Konzern tätig

sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender

Themen auf den Asklepios-Konzern und/oder Rhön-Konzern wesentlich von denen

abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in

dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die

Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer

Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt Asklepios

keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder

öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger

Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Kontakt für Rückfragen:

PR-Kontakt:

Konzernbereich Unternehmenskommunikation & Marketing

Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

Rübenkamp 226

22307 Hamburg

Tel.: +49 40 1818-82 6636

Fax: +49 40 1818-82 6639

presse@asklepios.com

IR - Kontakt:

Mirjam Constantin

Investor Relations

Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

Debusweg 3

61462 Königstein-Falkenstein

Tel: +49 61 74 90-1166

Fax: +49 61 74 90-1110

ir@asklepios.com

Besuchen Sie Asklepios im Internet, auf Facebook oder Youtube:

http://www.asklepios.com

gesundleben.asklepios.com http://www.facebook.com/asklepioskliniken

http://www.youtube.com/asklepioskliniken

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/65048/4567558

OTS: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

AXC0218 2020-04-08/13:16

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.