Erste Sammelklage gegen Wirecard in den USA (FOTO)

Berlin (ots) - New Yorker Kanzlei wirft Zahlungsabwickler jahrelange

Falschangaben in Finanzberichten vor // Klage richtet sich gegen Konzern,

mehrere frühere und amtierende Topmanager und Wirtschaftsprüfer EY

Nach dem Zusammenbruch des Zahlungsabwicklers Wirecard ist in den USA die erste

Sammelklage eingegangen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin CAPITAL

(Onlineausgabe) unter Berufung auf den Schriftsatz, den die auf Investorenklagen

spezialisierte New Yorker Kanzlei Rosen Law Firm am 7. Juli bei einem Gericht im

US-Bundesstaat Pennsylvania eingereicht hat. Die Klage richtet sich gegen das

Unternehmen, Topmanager sowie den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard,

EY.

In der 31-seitigen Klageschrift, die CAPITAL vorliegt, werfen die US-Anwälte dem

Dax-Konzern und sechs früheren und amtierenden Topmanagern um den langjährigen

Vorstandschef Markus Braun wiederholte Verstöße gegen das US-Aktienrecht vor,

die zu einem massiven Vermögensschaden für die Aktionäre geführt hätten. Demnach

sollen die Beklagten im Zeitraum vom 17. August 2015 bis 24. Juni 2020 in

offiziellen Konzernmitteilungen wie Quartals- und anderen Finanzberichten

falsche Angaben zur Lage des Unternehmens veröffentlicht und die Aktionäre damit

getäuscht haben.

So habe Wirecard etwa seine Cashbestände zu hoch angegeben, indem es die

angeblich auf Treuhandkonten auf den Philippinen liegenden Guthaben in Höhe von

1,9 Mrd. Euro verbucht habe. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass diese

Guthaben vermutlich nicht existieren. Allgemein habe der Zahlungsdienstleister

über Jahre seine Finanzergebnisse falsch dargestellt und unter anderem zu hohe

Umsätze und Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)

ausgewiesen, heißt es in der Klageschrift weiter. Der deutschen

Tochtergesellschaft von EY werfen die Kläger vor, die Abschlussprüfer hätten es

unterlassen, Wirecard gemäß den geltenden Auditing-Standards zu prüfen.

Wie hoch die Verluste für die Anleger sind, wird in der Klage nicht ausgeführt.

Der Schaden müsse im Rahmen eines Verfahrens vor einer Geschworenenjury

ermittelt werden, heißt es in dem Schriftsatz. Fest stehe aber, dass die Angaben

zur Finanzlage und den Geschäftsaussichten des Konzerns für den Zeitraum der

Klage ohne belastbare Basis gewesen seien. Dadurch sei der Preis der Wertpapiere

"künstlich aufgebläht" worden.

Wirecard ließ eine Anfrage von CAPITAL unbeantwortet. Ein EY-Sprecher teilte

mit, bei dem Unternehmen seien "keine Klagen eingegangen". Daher könne man keine

Stellungnahme abgeben.

Pressekontakt:

Thomas Steinmann

Redaktion CAPITAL

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OTS: Capital, G+J Wirtschaftsmedien

AXC0162 2020-07-10/14:56

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