Staatshaftung bei Wirecard - DPR versagte bei der Prüfung

Hamburg (ots) - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) sollte im

Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seit Februar 2019

den Abschluss des ersten Halbjahres 2018 der Wirecard AG überprüfen. Doch nach

fünfzehn Monaten lagen immer noch keine Ergebnisse vor. Nun kündigte das

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Vertrag mit DPR

fristgemäß zum 31.12.2021. "Dieses "Bauernopfer" ist als Schuldeingeständnis des

zuständigen Ministeriums zu interpretieren", meint der Hamburger Fachanwalt

Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Er sieht in diesem Versagen tragfähige

Ansätze für eine Staatshaftung.

"Seit Februar 2019 sah sich die BaFin veranlasst, gegen die Wirecard wegen

Bilanzmanipulationen zu ermitteln. Aufgrund des in diesem Bereich zweistufig

organisierten Aufsichtsrechts gab diese den Untersuchungsauftrag an die DPR

weiter. Die DPR ist ein privatrechtlicher Verein, der diesbezüglich mit

hoheitlichen Aufgaben beliehen ist. Für die Wirecard-Prüfung stellte die DPR

einen einzigen Mitarbeiter ab. Dieser war offensichtlich mit der Aufgabe total

überfordert. Bis zum Insolvenzantrag der Wirecard AG am 25. Juni 2020 war es ihm

nicht gelungen, einen Prüfbericht zu erstellen und vorzulegen", sagt Hahn.

"Anleger, die Aktien, Anleihen oder Derivate der Wirecard AG erworben haben,

haben nach unserer Auffassung je nach dem Zeitraum des Erwerbs einen Anspruch

auf Schadensersatz. Dieser wird von uns im Wege der Einzel- und Sammelklage

gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft E&Y und die Vorstandsmitglieder der

Wirecard AG geltend gemacht. Im Übrigen prüfen wir auch Amtshaftungsansprüche

wegen des Versagens bei der DPR", so Hahn abschließend. Bei HAHN Rechtsanwälte

sind in kürzester Zeit mehr als 2.000 Anfragen eingegangen. HAHN Rechtsanwälte

prüfen kostenfrei die Chancen von (Privat-)Anlegern, die bei Wirecard investiert

sind.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der bundesweit

führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und

Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit

30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter

Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank-

und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger und

Verbraucher. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen,

Stuttgart und Berlin.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

RA Peter Hahn

Alter Steinweg 1

20459 Hamburg

Fon: +49-40-3615720

Fax: +49-40-361572361

E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4641401

OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

AXC0288 2020-07-02/16:25

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.