Polytec - Aktienrückkaufprogramm
13.05.2019 | 17:55
Die 19. ordentliche Hauptversammlung der Polytec Holding hat den Beschluss gefasst, den Vorstand zu ermächtigen, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft auf den Inhaber lautende eigene Nennbetragsaktien während der Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung, zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie von Euro 1, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen 5 Handelstage liegen darf, zu erwerben.
Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.