In seinem juristischen Streit zur Rettung des Hambacher Forsts und zum Stopp des Tagebaus Hambach macht der Umweltverband BUND den nächsten Schritt. Der nordrhein-westfälische Landesverband hat Antrag auf die Zulassung der Berufung gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Köln gestellt, wie er am Montag mitteilte. Darüber entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster.

Die Verwaltungsrichter in Köln hatten drei Klagen des Umweltverbands abgewiesen. Mit den Klagen war der Verband gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau bis zum Jahr 2020 vorgegangen, der auch die Rodung des Waldes regelt. Außerdem richteten sich die Klagen des BUND gegen die Enteignung seiner Ackerfläche für den Tagebau.

Auf Bitten der nordrhein-westfälischen Landesregierung hatte RWE zuletzt einen Rodungsstopp bis 2020 zugesagt. Die Kohlekommission der Bundesregierung hatte den Wunsch geäußert, dass der Wald erhalten bleibt./sil/DP/nas

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AXC0158 2019-08-19/16:08

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