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LEIPZIG/BONN (dpa-AFX) - Mit einem Urteil zu einer Portoerhöhung von vor vier Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht der Bundesregierung und der Deutschen Post einen deutlichen Dämpfer verpasst. Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe sei rechtswidrig gewesen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mit. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent erhöht. Mittlerweile liegt dieses bei 80 Cent.

Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (Biek) gegen die Bundesrepublik, die für die Regulierung der Post als Universaldienstleister zuständig ist. Welche praktischen Folgen die Entscheidung haben könnte - etwa für das aktuell geltende Porto - ist noch offen. Postkunden dürfen sich jedoch voraussichtlich keine Hoffnung darauf machen, zu viel gezahltes Porto aus früheren Jahren zurückerstattet zu bekommen. "Die Entscheidung entfaltet nur Wirkung gegenüber dem Kläger", sagte ein Post-Sprecher. Alle anderen Postkunden könnten aus dem Urteil keine Ansprüche geltend machen.

Darauf verwies auch die Bundesnetzagentur - kündigte allerdings an, nach Vorliegen der Urteilsgründe zu prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Genehmigung des derzeit geltenden Portos habe. Das Urteil betreffe inhaltlich nämlich die gleiche Rechtsgrundlage, erklärte ein Sprecher.

Sollte es infolge des Urteils tatsächlich dem aktuellen Briefporto an den Kragen gehen, wäre das ein weiterer Dämpfer für die Post. Anfang des Jahres musste der Bonner Konzern erst dem Druck der Bundesnetzagentur nachgeben und eine Erhöhung des Paketportos für Privatkunden kassieren.

Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt, argumentierte das Gericht.

Der klagende Verband Biek, in dem sich Wettbewerber der Post organisieren, begrüßte das Urteil als "wegweisend". Eigentlich konkurrieren die Verbandsunternehmen mit der Deutschen Post nicht im Brief-, sondern im Paket-Bereich. Trotzdem hatte der Verband gegen die Erhöhung des Briefportos geklagt, da dieses nach Ansicht des Verbandes zur Querfinanzierung der Paket-Dienstleistungen genutzt werden kann und so den Wettbewerb auch auf diesem Markt beeinflusst.

"Der Brief- und der Paketmarkt müssen endlich strikt getrennt und ein klares Dumpingverbot für Paketsendungen eingeführt werden", sagte der Biek-Vorsitzende Marten Bosselmann. Das Postgesetz müsse daher dringend modernisiert werden. "Es ist nun wirklich an der Zeit, dass die Bundespolitik und der Regulierer ihr postpolitisches Handeln an klaren wettbewerbsfreundlichen Grundsätzen orientieren", so Bosselmann weiter.

Die Opposition im Bundestag bezeichnete das Urteil als Leipzig als "Ohrfeige für das Bundeswirtschaftsministerium". Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Reinhard Houben, sieht in der staatlichen Beteiligung an der Post das Problem: "Der Bund hat gezielt geltendes Recht gebrochen, um sein eigenes Unternehmen zu stützen." Eine Postreform, die den Wettbewerb ankurbele und das Unternehmen vollständig privatisiere, sei überfällig. "Peter Altmaier muss den Wettbewerb fördern, statt die Post auf Kosten der Verbraucher aufzupäppeln", so Houben.

Das Bundesverwaltungsgericht hob mit seiner Entscheidung das Ersturteil des Verwaltungsgerichts Köln auf./swe/DP/men

 ISIN  DE0005552004

AXC0252 2020-05-28/14:33

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