(Neu: Zahl der Flugausfälle Airport Düsseldorf bestätigt.)

DÜSSELDORF/KÖLN (dpa-AFX) - An den beiden größten Flughäfen in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf und Köln/Bonn, haben ganztägige Warnstreiks begonnen. Das bestätigte ein Verdi-Sprecher am frühen Freitagmorgen. Die Gewerkschaft rief Beschäftigte der Fluggastkontrolle, der Personal-, Waren- und Frachtkontrolle sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zu Arbeitsniederlegungen auf. Nach den vorläufigen Angaben der beiden Flughäfen fallen am Freitag voraussichtlich Hunderte Flüge aus.

"Wir haben eine gute Beteiligung, die Stimmung ist entschlossen", sagte der Verdi-Sprecher. Am Flughafen Köln/Bonn habe der Warnstreik bereits am Donnerstagabend um 22.00 Uhr begonnen, in Düsseldorf legten die Beschäftigten ihre Arbeit am Freitag um 03.00 Uhr nieder. Nach Angaben der Gewerkschaft streiken allein in Düsseldorf rund 500 Beschäftigte.

Die beiden Airports raten den Passagieren, sich vor der Anreise zum Flughafen bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter nach dem Status ihres Fluges zu erkundigen. Zuvor hatte auch Verdi erklärt, Fluggäste müssten am Freitag an den beiden Airports mit Verspätungen, längeren Wartezeiten sowie Flugausfällen rechnen.

Am Flughafen Köln/Bonn fallen am Freitag nach Angaben des Airports fast alle Flüge aus. 144 der ursprünglich geplanten 148 Starts und Landungen von Passagierflugzeugen könnten nicht stattfinden, sagte ein Sprecher am frühen Freitagmorgen. Ein Teil davon werde über andere Flughäfen abgewickelt, der Rest annuliert. Der Flughafen Düsseldorf will einen Notbetrieb aufrechterhalten. 264 der ursprünglich 391 geplanten Starts und Landungen werden ausfallen, wie ein Airport-Sprecher am Freitagmorgen bestätigte./vd/DP/mis

 ISIN  IE00BYTBXV33  DE0008232125  FR0000031122  DE0005773303  ES0177542018

AXC0049 2023-03-17/07:16

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.