Die umstrittene Reform des EU-Urheberrechts hat eine weitere Hürde genommen. Die EU-Staaten bestätigten am Mittwoch mehrheitlich die jüngst von Unterhändlern erzielte Einigung mit dem Europaparlament, wie sie mitteilten. Auch Deutschland stimmte dafür, wie es übereinstimmend aus EU-Diplomatenkreisen hieß. Die Reform hatte in der Bundesregierung zuvor für Unstimmigkeiten gesorgt. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte am Mittwoch nach der Abstimmung: "Ich habe mich regierungsintern dafür eingesetzt, dass die Urheberrechtsrichtlinie ohne Artikel 13 verabschiedet wird."

Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich erst in der vergangenen Woche auf einen Entwurf der Urheberrechtsreform geeinigt. Er sieht unter anderem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie - in Artikel 13 - deutlich mehr Pflichten zum Urheberrechtsschutz für Plattformen wie YouTube vor. Netzaktivisten hatten das Ergebnis heftig kritisiert. Damit das Vorhaben umgesetzt wird, müssen in der kommenden Woche noch der zuständige Ausschuss sowie voraussichtlich Ende März das Plenum des Parlaments zustimmen.

Barley hegt zumindest Zweifel daran, dass das Parlament den Kompromiss abnicken wird. "Ich sehe die Möglichkeit, dass die vorgelegte Richtlinie am Ende auf Grund der anhaltenden Diskussionen um Artikel 13 im EU-Parlament keine Mehrheit erhält." Sie betonte zwar, die Reform des Urheberrechts sei überfällig. Diese dürfe jedoch nicht zulasten der Meinungsfreiheit gehen. "Diesen Bedenken muss Rechnung getragen werden."

Bereits am Montag hatten Gegner der Reform eigenen Angaben zufolge eine Petition mit mehr als 4,7 Millionen Unterschriften an Barley überreicht. Darin kritisieren sie unter anderem sogenannte Upload-Filter, mit denen Plattformen wie YouTube beim Hochladen prüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD lehnt den verpflichtenden Einsatz von Upload-Filtern als "unverhältnismäßig" ab. Kritiker forderten von der Bundesregierung, dem Kompromiss der Unterhändler nicht zuzustimmen.

Letztlich stimmten am Mittwoch fünf Staaten gegen die Einigung, wie mehrere Diplomaten der dpa sagten: die Niederlande, Polen, Luxemburg, Finnland und Italien. Slowenien und Belgien enthielten sich, die anderen 21 Länder stimmten für den Kompromiss mit dem Parlament.

Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung von vergangener Woche auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Danach müssen sie künftig bestmögliche Anstrengungen unternehmen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Geschützte Werke müssten lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder gar nicht hochgeladen werden. Kritiker glauben, dass sie

dafür Upload-Filter einsetzen würden. Diese könnten legale Inhalte wie Zitate oder Parodien ihrer Einschätzung nach jedoch nicht erkennen - und fälschlicherweise blocken. Dies beschneide die Meinungsfreiheit.

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen müssen. Die deutsche Verlagsbranche hatte den Kompromiss ausdrücklich begrüßt. Die Reform war 2016 von der EU-Kommission vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen./wim/DP/fba

 ISIN  DE0005501357  US02079K1079

AXC0235 2019-02-20/15:54

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