Die Milliarden zur Digitalisierung der Schulen können fließen: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat am Donnerstag in Berlin die dafür notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterschrieben. Damit könne der "Digitalpakt Schule" am Freitag in Kraft treten, teilte ihr Ministerium mit. Die Länder freuen sich, dass es losgeht. Kritisch äußerte sich die FDP.

Die Schulen in Deutschland können in den nächsten Jahren mehr als fünf Milliarden Euro abrufen, um schuleigenes WLAN aufzubauen, interaktive Tafeln anzuschaffen - sogenannte Smartboards - oder auch Tablets zu kaufen. Das Geld ist auch zur Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern gedacht, damit sie die neuen digitalen Unterrichtsmittel nutzen können.

"Es ist vollbracht", sagte Karliczek bei der Unterzeichnung. Sie hoffe, dass Ende des Jahres die ersten Schulen mit ihren Investitionen in die digitale Zukunft beginnen. Zuvor hatten die Länder die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben. Mit der Unterschrift des Bundes können sie nun ihre jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlichen - also die Bedingungen zum Abruf der Gelder. Die Schulen müssen das Fördergeld über ihre Träger bei den Ländern beantragen.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz und hessische Bildungsminister, Alexander Lorz (CDU), äußerte sich zufrieden: Schülerinnen und Schüler müssten fit gemacht werden, für die digitalisierte Welt. "Dabei ist der Digitalpakt Schule ein wichtiger Baustein." Er freue sich, dass nun alle Vereinbarungen unterschrieben seien und die ersten Schulen im kommenden Schuljahr profitieren könnten.

Kritik kam von der FDP. Es sei zwar gut, dass der Digitalpakt komme, sagte die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Suding der Deutschen Presse-Agentur. Sie erneuerte aber gleichzeitig ihre Forderung nach zusätzlicher Unterstützung für die Schulen: Diese bräuchten auch Geld für Lernsoftware, IT-Administratoren und klare Regeln zum Datenschutz. "Ohne diese Maßnahmen finanziert der Bund Technik im Wert von fünf Milliarden Euro, die aber veraltet ist, bevor sie sinnvoll eingesetzt werden konnte."

Für den Digitalpakt war eine Änderung des Grundgesetzes nötig, damit der Bund diese direkte finanzielle Förderung möglich machen kann, obwohl Bildung Ländersache ist./jr/DP/fba

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AXC0161 2019-05-16/12:55

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