KIEL (dpa-AFX) - Ein Mitarbeiter der Marketing-Abteilung der Fielmann AG soll sich auf Kosten seines Arbeitgebers jahrelang ein Luxusleben finanziert und dabei auch seine Lieben reichlich bedacht haben - etwa mit exklusiven Reisen mit Vulkanbesteigung, Shoppingtouren, hochwertigem Schmuck, einer Haussanierung und Küchenausstattungen. Auch ein Baby-Cashmere-Schal für rund 3000 Euro soll dabei gewesen sein, wie einer der beiden Staatsanwälte am Dienstag vor dem Kieler Landgericht bei der Anklageverlesung sagte.

Sein wohlhabendes Leben soll sich der Angeklagte dadurch geleistet haben, dass er Rechnungen von Geschäftspartnern für angebliche PR-Aktionen für die Fielmann AG durchgewinkt habe, die gar nicht oder nicht in dem angegebenen Umfang stattgefunden hätten. Dazu hätten etwa Trikotausstattungen und Baumpflanzaktionen mit Namen wie "Naschgärten" oder "Pflanz mich" in Schulen und Kindergärten gehört, die aber in den Medien werbewirksam platziert worden sein sollen.

Seit Dienstag sitzt der 56-Jährige im Landgericht Kiel mit fünf mutmaßlichen Mittätern auf der Anklagebank, darunter ein früherer Handball-Profi und dessen Bruder. Sie sollen als Geschäftsführer einer Sporteventagentur und eines Gartenbaubetriebes die gefakten oder überhöhten Rechnungen gestellt haben. Gesamtschaden für die Fielmann AG laut Anklagebehörde: rund 6,4 Millionen Euro. Zudem sollen die angeforderten "Bestellungen" des damaligen Fielmann-Mitarbeiters rund 370 000 Euro wert sein.

Mehr als 1300 Fälle von Untreue sowie banden- und gewerbsmäßigen Betrug in besonders schwerem Fall beziehungsweise Beihilfe dazu listet die Anklage auf. Außerdem sind rund 40 Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit angeklagt. Die Zuwendungen erfolgten demnach in Form von Luxusreisen wie etwa Vulkanbesteigungen mit persönlichem Führer, exklusiven Shoppingtouren, hochwertigem Schmuck, der Sanierung seines Ferienhauses und teuren Küchenausstattungen auch für die Eltern.

All das soll der angeklagte frühere Fielmann-Mitarbeiter per E-Mail mit pdf-Anhang oder Verweis auf Internetseiten bestellt und erhalten haben. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten zwischen einem und zehn Jahren Haft.

Zu Prozessbeginn deutete sich aber bereits eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwälten und Verteidigern an. Dabei signalisierte die Staatsanwaltschaft schon vor Beginn der Hauptverhandlung, dass sie für die Hauptangeklagten im Falle eines Geständnisses mindestens fünf Jahre Haft fordern wolle, sagte der Vorsitzende Richter Markus Richter. Für die anderen Angeklagten seien Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahren oder Bewährungsstrafen im Gespräch.

Die Verteidiger deuteten an, dass ihre Mandanten zu Geständnissen bereit seien. Dafür steht deutliche Strafmilderung im Raum. Die Höhe der von der Anklage genannten Schäden bezweifelte die Verteidigung. Die Fielmann AG habe etliche Honorare nicht zurückgefordert. Im Übrigen sei das Abrechnungssystem von der Fielmann AG selbst vorgegeben worden. Dabei seien auch Rechnungen nur aufgrund von kopierten Zeitungsartikeln akzeptiert worden, die die Angeklagten allerdings selbst produziert haben sollen, ohne dass die Events stattgefunden hätten.

Das Gericht hat 14 Verhandlungstage terminiert. Das Urteil könnte demnach Ende August fallen. Eine Verständigung könnte das Verfahren allerdings erheblich verkürzen./ska/DP/nas

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AXC0271 2022-06-14/17:21

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