HAMM (dpa-AFX) - Der Streit um den Internetauftritt der Stadt Dortmund wird in die nächste Instanz gehen. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) wies am Donnerstag die Klage des Verlegers der in Dortmund erscheinenden "Ruhr Nachrichten" ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der zuständige Wettbewerbssenat aber die Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) zu.

Lambert Lensing-Wolff beklagt zu viele journalistische Inhalte auf der kommunalen Website "dortmund.de". Das Landgericht Dortmund hatte ihm in der Vorinstanz Recht gegeben. Dagegen war die Stadt am OLG in Berufung gegangen.

Der Vorsitzende Richter Celso Lopez Ramos erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass die vom Kläger angeführten Beispiele wie Berichte über Borussia Dortmund oder kulturelle Veranstaltungen klare Verstöße gegen die im Grundgesetz garantierte Trennung von Staat und Presse seien. Entscheidend sei aber die Gesamtbetrachtung des städtischen Internetauftritts, nicht der einzelne Verstoß.

Lensing-Wolff kündigte an, das OLG-Urteil in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Bundesweit wird die Entscheidung von Verlegern und den städtischen Pressestellen beobachtet. Im November 2020 hatte das Landgericht München die Seite der bayerischen Landeshauptstadt als wettbewerbswidrig bezeichnet./lic/DP/fba

AXC0282 2021-06-10/15:21

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