ROUNDUP: Razzia bei Mitsubishi - Neuer Verdacht auf Abgasmanipulationen
21.01.2020 | 16:38
Der japanische Autohersteller Mitsubishi steht
unter dem Verdacht, Diesel-Käufer mit illegalen
Abschalteinrichtungen betrogen zu haben. Bei einer Razzia in vier
Bundesländern durchsuchten Ermittler am Dienstag Geschäftsräume der
deutschen Mitsubishi-Niederlassung, einer Tochtergesellschaft und
zwei großer Zulieferer. Der Zulieferkonzern Continental
Es geht laut Mitteilung der Frankfurter Justiz um den Vorwurf des Betruges mit illegalen Abschalteinrichtungen bei Vierzylinder-Diesel-Fahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 5 und 6. Diese sollen möglicherweise erkennen, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet. Die Grenzwerte insbesondere für Stickoxide würden dann zwar auf dem Prüfstand, nicht jedoch im Realbetrieb eingehalten.
Insgesamt seien zehn Objekte in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Bayern durchsucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit. Neben der Mitsubishi-Deutschlandzentrale in Friedberg/Hessen gab es Einsätze in Frankfurt am Main, im Main-Taunus-Kreis, im Landkreis Darmstadt-Dieburg, in Hannover, in Regensburg, im Kreis Freising und im Kreis Heinsberg. Dort sollten Beweismittel gewonnen werden. Die Durchsuchungen dauerten am Nachmittag noch an.
Die Ermittler forderten Käufer von Mitsubishi-Dieselfahrzeugen auf, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Sie sollten Kaufvertrag sowie Fahrzeugschein und -brief mit zu einer örtlichen Polizeidienststelle bringen. Dort könnten sie auch Strafanzeige stellen. Betroffen sind Dieselfahrzeuge mit 1,6 Litern Hubraum ab September 2015 und mit 2,2-Liter-Maschinen ab November 2012. Bei einem erhärteten Verdacht drohen den Kunden laut Justiz Fahrverbote und sogar die Stilllegung ihrer Fahrzeuge.
Mitsubishi bestätigte am Dienstag die Durchsuchungen. Inhaltlich
äußerte sich die Importgesellschaft zunächst nicht. Das eng mit
Nissan
Continental ist nach Bosch global der zweitgrößte Autozulieferer.
Der Dax
Prinzipiell ist die Erkennung einer Prüfstandssituation durch eine Software in der Motorsteuerung nicht unzulässig. Nur so können etwa bestimmte Fahrzeug-Diagnoseprogramme ablaufen. Solche Funktionen dürfen jedoch nicht dazu missbraucht werden, dass umgekehrt im Nicht-Testmodus - also auf der Straße - automatisch deutlich höhere Schadstoffwerte zugelassen werden. Die Abgasnachbehandlung darf nicht so eingestellt sein, dass die Reinigung entgegen den offiziellen Schadstoffwert-Angaben grundsätzlich heruntergefahren wird.
Die Entdeckung einer Software zur gezielten Täuschung über die
tatsächlichen Abgaswerte auf der Straße hatte im September 2015 zum
VW
ISIN JP3672400003 FR0000131906 DE0005439004 DE0007664039
AXC0253 2020-01-21/16:38
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.