Der deutsche Pharmakonzern Merck muss einem Anwalt der Klägerseite zufolge in Frankreich Schadenersatz wegen einer Änderung der Rezeptur seines Schilddrüsenmedikaments Levothyrox zahlen. Ein Berufungsgericht in Lyon habe entschieden, dass der Pharmahersteller aus Darmstadt "einen Fehler" begangen habe, da er nicht ausreichend über die veränderte Zusammensetzung und mögliche Auswirkungen aufgeklärt habe, teilte Anwalt Christophe Lèguevaques am Donnerstag mit. Demnach muss Merck nun jedem der Kläger 1000 Euro Schadenersatz zahlen. An der Berufungsklage hatten sich laut Lèguevaques 3320 Kläger beteiligt.

Sie warfen Merck vor, nicht ausreichend über die Nebenwirkungen der geänderten Zusammensetzung des Schilddrüsenmedikaments informiert worden zu sein. Der Pharmakonzern hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Ärzte und Apotheker sowie Merck selbst hätten aufgeklärt, erklärte der Konzern. Der Chef der Rechtsabteilung von Merck, Florent Bensadoun, nannte die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehbar. Er kündigte an, dagegen Berufung einlegen zu wollen.

Die Zivilklage der Levothyrox-Patienten in Lyon zielte nicht auf Körperverletzung, sondern auf "fehlende Information" und "moralischen Schaden" ab, weil die Patienten nicht gewusst hätten, weshalb sie plötzlich gesundheitliche Probleme hatten. Die ursprüngliche Klage war im Schadenersatzprozess im vergangenen März in erster Instanz zunächst abgelehnt worden. Darin hatten mehr als 4000 Kläger jeweils 10 000 Euro Entschädigung gefordert.

Merck hatte die neue Zusammensetzung auf Bitte der französischen Medikamentenbehörde ANSM entwickelt. Diese neue Formel war von Ende März 2017 an in Apotheken erhältlich. Patienten hatten sich über unerwünschte Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Haarausfall oder Gewichtszunahme beschwert. Rund drei Millionen Menschen sind in Frankreich auf das Medikament angewiesen. Nach Angaben von Merck hat die große Mehrheit der Betroffenen den Übergang auf die neue Mixtur gut überstanden./ari/DP/zb

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AXC0347 2020-06-25/17:20

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