Die Bundesregierung will Entschädigungen für das Abschalten von Steinkohlekraftwerken nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur staffeln und Zahlungen Jahr für Jahr deutlich verringern. Zum Start 2020 soll der Höchstpreis in einem Ausschreibungsverfahren 165 000 Euro Entschädigung pro Megawatt Nettonennleistung betragen, wie aus einem Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes hervorgeht, das der dpa vorliegt. Das Gesetz soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Für 2021 soll es dann höchstens 155 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung geben. Die Staffelung sieht schließlich für das Jahr 2026 noch maximale Zahlungen von 49 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung vor.

Betreiber von Steinkohlekraftwerken sollen sich bis 2026 in einem Ausschreibungsverfahren darauf bewerben können, Blöcke gegen Entschädigungen stillzulegen. Ziel ist, möglichst viele Treibhausgas-Emissionen für möglichst wenig Entschädigung einzusparen, ohne dass es Versorgungslücken gibt. Sollten es 2024 bis 2026 nicht genügend Bewerbungen geben, können Kraftwerke auch zwangsabgeschaltet werden. Ab 2027 wird über Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet. Spätestens 2038 soll der Ausstieg aus der Stein- und Braunkohle in Deutschland abgeschlossen sein.

Ein Konzept für den Kohleausstieg hatte eine Kommission aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Umweltverbänden und Wissenschaftlern vor einem Jahr vorgelegt. Über die gesetzliche Umsetzung hatte die Bundesregierung intern und mit den Kohleländern lange gestritten, auch Verhandlungen mit den Kohlekonzernen hatten sich länger gezogen als erwartet. Mitte Januar hatten der Bund, die vier Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie die Betreiber von Braunkohle-Kraftwerken sich schließlich geeinigt.

Demnach beginnt der Kohleausstieg noch in diesem Jahr. Bis Ende 2020 soll der erste Block in einem Braunkohlekraftwerk im Rheinischen Revier abgeschaltet werden. Zugleich soll mit Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen aber noch ein neues, großes Steinkohlekraftwerk ans Netz gehen. Dafür, dass die Braunkohle-Kraftwerke früher vom Netz gehen, bekommen die Betreiber Entschädigungen von insgesamt 4,35 Milliarden Euro.

In den Jahren 2026 und 2029 soll überprüft werden, ob Stilllegungsdaten nach 2030 um je drei Jahre vorgezogen werden können - damit vielleicht doch schon 2035 komplett Schluss ist.

Das Gesetz zum Kohleausstieg soll bis Mitte des Jahres auch im parlamentarischen Verfahren verabschiedet sein - an dieses Gesetz sind Strukturhilfen für die Kohleregionen gekoppelt. Die Kohleregionen sollen 40 Milliarden Euro für den Umbau ihrer Wirtschaft bekommen./ted/DP/nas

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AXC0312 2020-01-28/19:27

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