Mit Institutional Shareholder Services (ISS) und Glass Lewis empfehlen die beideneinflussreichsten internationalen Stimmrechtsberater den Aktionären der S IMMO AG, bei der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 für die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen. Diese Satzungsänderung ist eine wichtige Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ an die S IMMO-Aktionäre, ohne die das Übernahmeangebot nach den Angebotsbedingungen nicht vollzogen werden kann. Auch zahlreiche institutionelle Investorenhaben bereits angekündigt, diesen Beschlussantrag der IMMOFINANZ zu unterstützen.

Die Abstimmung über die Satzungsbestimmung schützt die Aktionärsinteressen, da die Aufhebung des Höchststimmrechts explizit mit dem Erfolg des Übernahmeangebots verbunden ist, schreiben beide Stimmrechtsberater in ihren Empfehlungen. Wie in der Angebotsunterlage vorgesehen, entscheiden die Aktionäre über die Aufhebung des Höchststimmrechts ausschließlich für den Fall eines erfolgreichen Übernahmeangebots der IMMOFINANZ. Wird das Angebot nicht vollzogen, bleibt das Höchststimmrecht vollinhaltlich bestehen. Die Aktionäre der S IMMO können daher abgesichert über die Aufhebung des Höchststimmrechts abstimmen.

Die Hauptversammlung findet am 24. Juni 2021 statt. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot läuft dann noch weitere 22 Tage bis zum 16. Juli 2021. Damit haben die Aktionäre genügend Zeit und ausreichende Informationen, um in voller Kenntnis der Sachlage über die Annahme des Angebots entscheiden zu können.

Bleibt das Höchststimmrecht bestehen, kann das Angebot nach den Angebotsbedingungen nicht vollzogen werden und S IMMO-Aktionäre haben keine Möglichkeit, vom attraktiven Angebotspreis in Höhe von EUR 22,25 je Aktie zu profitieren.

Alle Informationen zum Übernahmeangebot sowie zur Hauptversammlung der S IMMO samt Fragen und Antworten (Q&As) finden sich auf www.immofinanz.com/simmo.