Einseitiges, nationales Verbot bringt extremen Wettbewerbsnachteil für Österreichs Bauern

St. Pölten (OTS) - Der gestern im Parlament eingebrachte Antrag zum Glyphosat-Verbot ist nicht nur EU-rechtswidrig, sondern entbehrt auch einer korrekten Berücksichtigung aller fachlichen Aspekte. "Dadurch wird die heimische Produktion gefährdet und für unsere Bäuerinnen und Bauern massiv erschwert. Es hätte zur Folge, dass der Anteil an Importprodukten, bei denen in der Produktion Glyphosat eingesetzt wird, in den Regalen steigt", erklärt Landwirtschaftskammer (LK) Niederösterreich-Präsident Johannes Schmuckenschlager und fordert faire Produktionsbedingungen.

Ein Totalverbot von Glyphosat in Österreich widerspricht klar dem derzeit geltenden EU-Recht, wonach der Wirkstoff in allen EU-Mitgliedstaaten zugelassen ist. "Es kann nicht sein, dass ein absolut einseitiges, nationales Glyphosat-Verbot für Österreich beschlossen wird. Das würde einen extremen Wettbewerbsnachteil für unsere Bäuerinnen und Bauern gegenüber anderen EU-Ländern bedeuten", so Schmuckenschlager.

Ein derartiges Verbot hätte nicht nur Folgen für unsere bäuerlichen Familienbetriebe, sondern auch für die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln. "Die Spirale dreht sich immer weiter nach unten. Wenn regionale Lebensmittel nicht in entsprechender Menge produziert werden können, kann der Konsument auch nicht darauf zugreifen. Die Folge ist der Import von Erzeugnissen aus Ländern mit niedrigeren Standards als in Österreich und damit auch eine zunehmende Abhängigkeit unseres Landes von Einfuhren", führt Schmuckenschlager aus. In weiterer Folge drohen der Verlust von regionaler Wertschöpfung und von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. "Die Sicherung der heimischen Produktion und der Erhalt der Eigenversorgung stehen für mich an erster Stelle. Wir brauchen keine willkürlichen Verbote ohne korrekte sachliche und fachliche Betrachtung. Ich spreche mich daher ganz klar gegen ein Glyphosat-Verbot aus", so Schmuckenschlager abschließend. (Schluss)