Werden im außerbetrieblichen Bereich Veräußerungsverluste aus Kapitalvermögen (zB Aktien, Anleihen, Fonds, Kryptowährungen) oder Derivaten erzielt, die „Neuvermögen“ darstellen und dem Steuersatz von 27,5 % unterliegen, können diese unter Berücksichtigung einiger Einschränkungen mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden.Ein Verlustausgleich ist jedoch nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen aus Kapitalvermögen im selben Jahr möglich (zB Dividenden, Anleihezinsen, Veräußerungsgewinne aus Aktien oder Anleihen). Mehr gibt's hier

 

„Mehr Tipps und Strategien für effektives Steuer Sparen in Österreich