STRABAG SE: Kapitalmaßnahmen zur Reduktion des Anteils von Rasperia sind nunmehr endgültig rechtswirksam
17.09.2024 | 19:58
Reduktion des Anteils von Rasperia auf 24,1% final.
Die von der 19. Ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen zur Reduktion des Anteils von MKAO „Rasperia Trading Limited“ (kurz Rasperia) von rund 27,8 % auf rund 24,1 % sind nunmehr endgültig rechtswirksam.
Nachdem das OLG Graz bereits die Berufung abgewiesen hatte, hat Rasperia den Obersten Gerichtshof schlussendlich nicht mehr angerufen. Damit ist das Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit den von der 19. Ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen rechtskräftig beendet.
Die Abwicklungsdetails insbesondere zur Einlösung der noch nicht eingereichten Wertrechte aus der Barausschüttung und zur Zusammenführung der unter der temporären ISIN AT0000A36HJ5 „STRABAG SE – Kapitalerh. 2024" geführten neuen Aktien in die reguläre ISIN AT000000STR1 werden gesondert bekannt gegeben.
Die Anfechtungsverfahren von Rasperia gegen Beschlüsse der beiden Hauptversammlungen im Jahr 2022 sind weiterhin gerichtsanhängig.