DGAP-WpÜG: Vonovia SE / Übernahmeangebot

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: GSW Immobilien AG; Bieter: Vonovia SE

21.09.2021 / 18:32 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service

der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

Vonovia SE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

Vonovia SE

Universitätsstraße 133

44803 Bochum

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16879.

ISIN: DE000A1ML7J1

Zielgesellschaft:

GSW Immobilien AG

Mecklenburgische Straße 57

14197 Berlin

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg)

unter

HRB 125788 B.

ISIN: DE000GSW1111

(im Folgenden die "GSW")

Die Vonovia SE hat am 21. September 2021 entschieden, den Aktionären der GSW

(GSW-Aktionäre) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW mit einem

anteiligen Betrag am Grundkapital der GSW von EUR 1,00 je Aktie (ISIN:

DE000GSW1111) (GSW-Aktien) gegen eine Barzahlung zum gesetzlichen

Mindestpreis zu erwerben.

Der Vollzug der Transaktion wird für Januar 2022 erwartet und wird unter

keinen Bedingungen stehen.

Die Vonovia SE behält sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen des

Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten

abzuweichen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Übernahmeangebot betreffende

Mitteilungen werden im Internet unter https://de.vonovia-gsw.de

veröffentlicht werden.

Wichtige Information:

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von GSW-Aktien.

Ferner ist diese Bekanntmachung kein Angebot zum Erwerb oder eine

Aufforderung zum Erwerb von Aktien der Vonovia SE. Die endgültigen

Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden

nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die

Vonovia SE behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des öffentlichen

Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der GSW wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente der Vonovia SE

vollständig und aufmerksam zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden

sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie

gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden

Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein

Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies

einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Das Angebot wird in Bezug auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft

unterbreitet und unterliegt den deutschen Veröffentlichungspflichten, die

sich von denjenigen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Angebot wird

in den Vereinigten Staaten gemäß einer Ausnahme von den Regeln für

Übernahmeangebote (US tender offer rules) und im Übrigen in Übereinstimmung

mit den Anforderungen des deutschen Rechts durchgeführt. Dementsprechend

unterliegt das Angebot Veröffentlichungspflichten und anderen

verfahrensrechtlichen Anforderungen, unter anderem in Bezug auf

Rücktrittsrechte, den Zeitplan für das Angebot, Abwicklungsverfahren und den

Zeitpunkt von Zahlungen, die sich von denjenigen unterscheiden, die nach den

US-amerikanischen Vorschriften und Gesetzen für Übernahmeangebote gelten.

Der Erhalt der Bargegenleistung im Rahmen des Übernahmeangebots durch einen

amerikanischen GSW Aktionär kann eine steuerpflichtige Transaktion für

Zwecke der Einkommensteuer der Vereinigten Staaten und nach den anwendbaren

bundesstaatlichen und einzelstaatlichen sowie ausländischen und anderen

Steuergesetzen sein. Jedem Inhaber von GSW-Aktien wird empfohlen, sich

unverzüglich von einem unabhängigen fachkundigen Berater über die

steuerlichen Folgen der Annahme des Angebots beraten zu lassen.

Die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese

als Beauftragte der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnder Personen im

Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren

Gesetzen oder Verordnungen zulässig ist, außerhalb des Angebots vor, während

oder nach der Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder mittelbar Aktien der

GSW erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien abschließen.

Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der GSW wandelbar,

umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe können über die Börse zu

Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu verhandelten Konditionen

abgeschlossen werden. Alle Informationen über solche Käufe werden gemäß den

in Deutschland oder einer anderen relevanten Rechtsordnung geltenden

Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der Bieterin unter

https://de.vonovia-gsw.de veröffentlicht. Soweit Informationen über solche

Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten

diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt

gegeben. Darüber hinaus können die Finanzberater der Bieterin auch im Rahmen

des üblichen Handels mit Wertpapieren der Zielgesellschaft tätig werden, was

Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.

Für amerikanische GSW Aktionäre kann es schwierig sein, ihre Rechte und

Ansprüche aus den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten durchzusetzen,

da die Vonovia SE und die GSW SE ihren Sitz in einem anderen Land als den

Vereinigten Staaten haben und einige oder alle ihrer Organmitglieder in

einem anderen Land als den Vereinigten Staaten ansässig sein können.

Amerikanische GSW Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine

Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten Staaten kommt, oder deren

Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen

Verstößen gegen die amerikanische Wertpapiergesetze zu verklagen. Ferner

kann es schwierig sein, eine Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten

Staaten kommt, sowie ihre verbundenen Unternehmen zu zwingen, sich dem

Urteil eines Gerichts der Vereinigten Staaten zu unterwerfen.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,

stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",

"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und

ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,

Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum

Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf

gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach

bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren

zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere um Dinge, die außerhalb der

Kontrolle der Vonovia SE liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen

Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und

gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte

berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der

Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen

oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die

Vonovia SE ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu

veröffentlichenden Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und

Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der

Angebotsunterlage ändert.

Bochum, den 21. September 2021

Vonovia SE

Der Vorstand

Ende der WpÜG-Meldung

21.09.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch

Börsen: Bieter: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Zielgesellschaft:

Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1235057 21.09.2021 CET/CEST

 ISIN  DE000A1ML7J1  DE000GSW1111

AXC0251 2021-09-21/18:32

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.