KASSEL/FRANKFURT (dpa-AFX) - Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im Streit über den Kalibergbau beim Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen das Land Hessen erhoben. Wie der Umweltschutzverein mitteilte, will er auf diesem Weg die Sanierung von Umweltschäden durchsetzen. Das Gericht bestätigte am Montag den Eingang der Klage. Das Regierungspräsidium Kassel hatte einen Antrag des BUND auf Sanierung abgelehnt.

Es sei unstrittig, dass die Verpressung der Salzabwässer durch den Kasseler Bergbaukonzern K+S zu massiven Umweltschäden am Grundwasser geführt habe, erläuterte der BUND die Klage. "Diese Schäden müssen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof saniert werden." Es sei ein Skandal, dass das Regierungspräsidium diesen Auftrag nicht von sich aus angehe und den BUND-Antrag abgelehnt habe.

Die Behörde teilte mit, man sei im April "nach eingehender fachlicher und rechtlicher Prüfung" - auch in Würdigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antrag abzulehnen sei. Nach Eingang der Klage gelte es nun, das Verfahren abzuwarten.

K+S teilte mit, keine Stellung zu nehmen, da das Unternehmen die Klageschrift noch nicht kenne. Der Konzern produziert Salz und Kalidünger. Dabei entstehende salzhaltige Abfälle werden in den Untergrund verpresst und in den Fluss Werra eingeleitet. Umweltschützer werfen K+S vor, auf diese Weise Grund- und Oberflächenwasser zu verunreinigen. Die Genehmigung zum Verpressen salzhaltiger Produktionsabwässer läuft 2021 aus.

Der BUND betonte, er wolle mit der Klage erreichen, "dass das Land Hessen die vom Gesetz her vorgeschriebene Sanierung endlich anordnet". Für Ende dieses Jahres habe K+S eine neue Genehmigung zur Salzeinleitung in die Werra beantragt. "Wir fordern, dass das Unternehmen und das Regierungspräsidium Kassel nicht nur über Genehmigungen zur Fortsetzung der Versalzung, sondern mit gleicher Energie endlich auch an der Sanierung der bisher verursachten Schäden arbeiten", sagte Gabriela Terhorst vom BUND./nis/DP/he

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AXC0245 2021-10-11/17:20

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