Für den Umgang mit Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten kommen Regeln zu Kontrollen und generellen Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge. Der Bundesrat ließ am Freitag ein erst am Vortag vom Bundestag beschlossenes Gesetzespaket passieren. Überwacht werden sollen Sperrungen künftig nur stichprobenartig mit mobilen Geräten und einer relativ kurzen Datenspeicherung von zwei Wochen. Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 und verschiedene nachgerüstete Fahrzeuge wie Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr und Feuerwehr, Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen von Verboten ausgenommen sein.

Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold (SPD) sagte, die Neuregelungen schafften auch die Voraussetzung dafür, dass nachgerüstete ältere Diesel-Pkw von Fahrverboten verschont bleiben könnten. Dafür wird nun als Wert festgelegt, dass sie nach Verbesserungen der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen müssen.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) begrüßte diesen "ambitionierten Emissionswert", der nur mit einer Korrektur von Software und Hardware der Motoren zu schaffen sei. Dies hätte aber früher geschehen sollen. Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) kritisierte, die neuen Regelungen änderten an der Situation in seiner Stadt nichts. Die im vergangenen Jahr angeordneten Verbote auf zwei Straßenabschnitten könnten nicht aufgehoben werden.

Generell sollen Fahrverbote in der Regel künftig erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten - weil der unverändert geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm auch ohne Fahrverbot erreicht werden könne./sam/DP/edh

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AXC0136 2019-03-15/13:19

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