Aus dem Mega-Schnäppchen auf der Internet-Plattform Ebay ist nichts geworden: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Verkäufer eines gebrauchten Autos davor bewahrt, dass er seinen BMW im Wert von mindestens 12 000 Euro für nur einen Euro herausgeben muss. Der Mann hatte sich in seiner Auktionsbeschreibung fehlerhaft ausgedrückt und "Preis 1?" geschrieben, damit aber lediglich den Startpreis der Auktion gemeint.

Das automatisiert bestätigte Sofortkaufgebot des Klägers über einen Euro führte nicht zu einem bindenden Kaufvertrag. Bereits das Landgericht Frankfurt bewertete als Vorinstanz die Preisangabe als Versehen. Unter anderem mit dem Zusatz "Sofortangebote sind gerne erwünscht" sei deutlich geworden, dass der Anbieter das Auto versteigern und nicht für einen Euro verkaufen wollte. Auch habe er rechtswirksam dem Geschäft sofort widersprochen. Dem Kläger stehe daher auch kein Schadenersatz für das nicht ausgehändigte Auto zu.

Die Entscheidung des Landgerichts (Az.: 2-20 O 77/18) ist rechtskräftig, nachdem der Kläger nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (Az.: 6 U 155/19) seine Berufung zurückgenommen hatte./ceb/DP/zb

 ISIN  DE0005190003  US2786421030

AXC0167 2020-07-09/12:34

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.