Urteil: Verkäufer muss Auto bei Ebay nicht für einen Euro herausgeben
09.07.2020 | 12:34
Aus dem Mega-Schnäppchen auf der
Internet-Plattform Ebay
Das automatisiert bestätigte Sofortkaufgebot des Klägers über einen Euro führte nicht zu einem bindenden Kaufvertrag. Bereits das Landgericht Frankfurt bewertete als Vorinstanz die Preisangabe als Versehen. Unter anderem mit dem Zusatz "Sofortangebote sind gerne erwünscht" sei deutlich geworden, dass der Anbieter das Auto versteigern und nicht für einen Euro verkaufen wollte. Auch habe er rechtswirksam dem Geschäft sofort widersprochen. Dem Kläger stehe daher auch kein Schadenersatz für das nicht ausgehändigte Auto zu.
Die Entscheidung des Landgerichts (Az.: 2-20 O 77/18) ist rechtskräftig, nachdem der Kläger nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (Az.: 6 U 155/19) seine Berufung zurückgenommen hatte./ceb/DP/zb
ISIN DE0005190003 US2786421030
AXC0167 2020-07-09/12:34
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