In Not geratene Verbraucher profitieren Verbraucherschützern zufolge nicht immer in vollem Umfang vom Zahlungsaufschub für Kredite in der Corona-Krise. "Es gehen immer mehr Beschwerden von Bankkunden ein. Sie beklagen, dass sie weiter Zinsen zahlen müssen, obwohl sie die Rückzahlung ihres Darlehens entsprechend des Kreditmoratoriums aktuell ausgesetzt haben", sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Aus unserer Sicht ist das vom Gesetzgeber so nicht gewollt."

Die Geldhäuser können Kunden, die wegen der Krise in Not geraten sind, seit 1. April die Zahlung von Zins, Tilgung oder Rückzahlung von Verbraucherkrediten für drei Monate stunden. Verbraucher müssen dafür darlegen, dass sie krisenbedingte Einnahmeausfälle haben und dadurch in einer Notlage sind. Die Stundung gilt bis Ende Juni für Verbraucherkredite, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden.

Aus Sicht der Bundesregierung entsteht für den Stundungszeitraum kein zusätzlicher Zinsanspruch, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. "Die gesetzliche Stundung führt dazu, dass die Fälligkeit der vertraglich vereinbarten Zinsen um jeweils drei Monate verschoben wird und diese dann entsprechend später zu zahlen sind." Allerdings könnten Kunde und Kreditinstitut im Einvernehmen abweichende Vereinbarungen treffen - auch in Bezug auf zusätzliche Zinsen für den Zeitraum der Stundung./mar/ben/DP/zb

 ISIN  DE000CBK1001  DE0005140008  NL0011821202

AXC0031 2020-06-05/05:56

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