Bei Amazon in Graben wird nach Angaben der Gewerkschaft Verdi gestreikt. In der Nacht zum Donnerstag blieb ein Teil der Beschäftigten im Logistikzentrum in Graben bei Augsburg zu Hause, wie die Gewerkschaft Verdi mitteilte. Über die insgesamt fünf Schichten verteilt rechnet sie mit einer Beteiligung von 300 bis 350 Mitarbeitern. Insgesamt sind in Graben 1800 Menschen beschäftigt. Verdi hat auch an anderen deutschen Amazon-Standorten zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen.

Auf Veranstaltungen vor Ort verzichtet Verdi in Graben einer Sprecherin zufolge wegen hoher Corona-Infektionszahlen. Die Aktion soll bis zur Nacht von Samstag auf Sonntag gehen, so dass in jeder Schicht drei Mal gestreikt werden könne. Damit zielt Verdi auf den umsatzstarken Einkaufstag "Black Friday" an diesem Freitag.

Mit dem Streik will die Gewerkschaft im jahrelangen Kampf um einen Tarifvertrag Druck machen. Ziel ist die Anerkennung der Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels durch Amazon sowie der Abschluss eines Tarifvertrags für gute und gesunde Arbeit.

In Graben kommt zudem Sorge um die Arbeitsplätze hinzu: Bei Verdi befürchtet man, dass durch den geplanten Einsatz von Transportrobotern Jobs wegfallen werden. Amazon hat in der Vergangenheit erklärt, dass dies nicht der Fall sein werde.

Bei Amazon hieß es zu ähnlichen Aktionen in der Vergangenheit stets, Kunden würden nichts davon spüren. Pakete kämen pünktlich an, der Großteil der Mitarbeiter kümmere sich wie üblich um Kundenbestellungen. Bei Verdi ging man am Donnerstag dagegen davon aus, dass Lieferungen sich durch den Streik verzögern würden.

Bei Amazon wird seit Mai 2013 in Deutschland immer wieder gestreikt - ohne dass es in dem festgefahrenen Konflikt zu greifbaren Ergebnissen gekommen wäre. Verdi ruft regelmäßig zu Arbeitsniederlegungen auf - etwa im Weihnachtsgeschäft oder an Schnäppchen-Tagen wie "Black Friday" und "Cyber Monday"./ruc/DP/zb

 ISIN  US0231351067

AXC0074 2020-11-26/08:18

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.