BERLIN (dpa-AFX) - Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt am Mittwoch (1. April) in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre./ax/hrz/DP/zb
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AXC0016 2020-04-01/05:24

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