Die Menschen in Bayern müssen in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag einer Privatperson aus dem Regierungsbezirk Schwaben zurück und bestätigte somit die bayernweite FFP2-Maskenpflicht vorläufig.

FFP2-Masken böten voraussichtlich gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz, argumentierten die Richter. Deshalb bestünden gegen ihre Eignung und Erforderlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Bedenken. Gesundheitsgefährdungen seien insbesondere wegen der regelmäßig begrenzten zeitlichen Tragedauer nicht zu erwarten. Grundsätzlich seien die Aufwendungen für die Anschaffung der Masken zumutbar./sd/DP/stw

AXC0258 2021-01-26/15:24

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