Kreditinstitute in Deutschland sollen Privatkunden, die wegen der Corona-Krise in Not geraten sind, die Zahlung von Zins oder Tilgung von Verbraucherkrediten vom 1. April an für drei Monate stunden. "Banken und Sparkassen sind darauf vorbereitet", sagte ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Verbraucherschützer begrüßten die gesetzliche Regelung, mahnten aber zur Vorsicht.

"Es handelt sich um eine Akutmaßnahme, die Schulden werden damit nicht weggezaubert. Zunächst sollten Verbraucher staatliche Transferleistungen prüfen wie zum Beispiel Mietzuschüsse", sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Stundung gilt vom 1. April bis Ende Juni für Verbraucherkredite, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden. "Wahrscheinlich sind drei Monate zu kurz. Wir hoffen, dass gegebenenfalls nachjustiert wird", sagte Mohn.

Kritisch sieht Mohn die Möglichkeit, freiwillig mit Kreditinstituten eine andere Regelung zu vereinbaren. "Darin liegt die Gefahr, dass Verbraucher schlechter gestellt werden. Das darf nicht passieren", sagte die Leiterin des vzbv-Finanzmarktteams. Zugleich mahnte sie, in Not geratene Verbraucher sollten sich bei Problemen mit Zins und Tilgung von Krediten rasch an ihre Bank oder Sparkasse wenden und diese "auf keinen Fall aussitzen". Die Regelung gelte aber nur für Menschen, die wegen der Krise in Schwierigkeiten geraten seien. "Das müssen Betroffene im Zweifel auch nachweisen."/mar/DP/zb

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AXC0007 2020-03-31/05:21

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