Die Unionsfraktion erwägt in der Corona-Krise nach den Worten ihrer finanzpolitischen Sprecherin Antje Tillmann weitere Liquiditätshilfen für mittelständische Unternehmen. Tillmann sagte der Deutschen Presse-Agentur, neben verbesserten Kriterien der staatlichen Förderbank KfW und Programmen habe die Unionsfraktion dem Bundesfinanzministerium "eine einmalige Sonderregelung für die Gewinnermittlung 2019 vorgeschlagen". Danach können Unternehmen, die 2020 Verluste machen, diese auch nach heutiger Rechtslage teilweise im Jahr 2019 steuerlich geltend machen.

Hierzu müsse bisher der Verlust mit der Steuererklärung 2020 aber erst festgestellt werden. Das würde normalerweise mit der Steuererklärung 2020 im Jahr 2021 passieren, erläuterte die CDU-Politikerin. "Das ist viel zu spät. Deshalb möchten wir in der Steuererklärung 2019 eine Rücklage, die diesen Effekt vorzieht, also den voraussichtlichen Verlust schon jetzt nutzbar macht."

Zudem plädiere die Unionsfraktion auch dafür, "dass zügig die Anpassung der in 2019 gezahlten Vorauszahlungen noch möglich ist", sagte Tillmann. Sie fügte erklärend hinzu: "Vorteil für die Unternehmen: Die Steuern werden schnell zurückgezahlt. Vorteil für den Staat: Der steuerliche Effekt gehört sowieso dem Steuerpflichtigen, keine Bürokratie." Und sollte der Steuerpflichtige den Verlust zu groß geschätzt haben, müsse er die Differenz "automatisch mit der Steuer 2020 zurückzahlen. Das könnten wir schon in der nächsten Sitzungswoche umsetzen."/rm/DP/nas

AXC0072 2020-04-05/14:39

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.