EuGH entscheidet über Vorabentscheidungsansuchen des OGH

Wien (OTS) - Generalanwalt Rantos beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in seinem soeben veröffentlichten Gutachten in einem Verfahren gegen VW klargestellt, dass die sogenannten „Thermofenster“ bei Dieselautos gegen die EU Typisierungsverordnung (Verordnung Nr. 715/2007) verstösst und daher illegal ist.

Das „Thermofenster“ schaltet bei unter 15 Grad und über 33 Grad die Abgasreinigung von Dieselautos schrittweise ab. Effekt: Im Praxisbetrieb auf der Strasse bedeutet das, dass weit über die Hälfte des Jahres ein Vielfaches der Grenzwerte von giftigem Stickoxid in die Umwelt geblasen wird und Menschen an der Gesundheit schädigt.

Der EuGH folgt in 80 Prozent der Fälle dem Gutachten des Generalanwaltes. Wenn der EuGH letzlich so entscheidet, kann das deutsche Kraftfahrt Bundesamt die Typisierung von Millionen Fahrzeugen nicht aufrecht erhalten.

„Der Verbraucherchutzverein (VSV) begrüsst dieses Gutachten. Es ist Wasser auf unsere Mühlen bei den Klagen gegen die Dieselhersteller wie VW, Daimler, Mercedes, Porsche ua.“, sagt Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV. „Wir bieten Käufern kosten- und risikolose Klagen gegen die Hersteller an.“

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