VSV Aktion zur Überprüfung von Lebensversicherungen und Durchsetzung der Rücktrittswerte

Wien (OTS) - Wie der ORF in seiner Sendung "Bürgeranwalt" am 22.02.2020 berichtete, startet der Verbraucherschutzverein (VSV) eine neue Sammelaktion zum Überprüfung von Lebensversicherungen und zur Durchsetzung von Zahlungen der Prämien samt Zinsen, wenn der Versicherungsnehmer mangels richtiger Belehrung über das Rücktrittsrecht den Rücktritt erklärt.

"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den gesetzlichen Trick von ÖVP-FPÖ-SPÖ für EU-rechtswidrig erklärt, den Rücktritt mit einem Rückkauf wirtschaftlich gleichzustellen," sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. "Nun hat man - wurde man über das Rücktrittsrecht nicht richtig aufgeklärt - wieder ein lebenslanges Rücktrittsrecht und damit Aussicht auf mehr Geld als bei Rückkauf oder Auszahlung."

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen muss man den "Rückkauf" vom "Rücktritt" unterscheiden. Beim "Rückkauf" kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag auf und bekommt seine Prämien abzüglich verschiedenster Abzugsposten zurückbezahlt. Beim "Rücktritt" dagegen bekommt der Versicherungsnehmer seine Prämien und die Bereicherung der Versicherung (4% Zinsen oder der konkrete Bereicherungsbetrag) zurück. Die Differenzen können einige tausend Euro ausmachen. Der "Rücktritt" ist zudem "lebenslang" möglich. Man kann also auch zurücktreten, wenn der Vertrag bereits ausbezahlt oder rückgekauft wurde.

Informationen und die Anmeldung zur Sammelaktion laufen über die Web-Site [www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-Lebensversicherungen]
(https://www.ots.at/redirect/lebensversicherungen)

"Die Versicherungsnehmer wurden in den wilden Jahren vor der Finanzkrise in der Regel von Bank-, Versicherungs- oder Finanzdienstleister-Keilern dazu überredet, endfällige Fremdwährungskredite aufzunehmen und dieses Kapital ua auch in Lebensversicherungen einzuzahlen. Doch mit der Finanzkrise verteuerte sich der Schweizer Franken und die zugesagten Renditen der Versicherungen wurden nie erreicht. Die Betroffenen befinden sich in einer Deckungslücke, die sie befürchten lässt, ohne Pensionsvorsorge oder ohne Eigenheim übrig zu bleiben. Ich finde es moralisch höchst gerechtfertigt, aus einem formalen Fehler der Versicherer dennoch heute noch Geld herauszuholen. Denn die naheliegende Klage auf Schadenersatz wegen falscher Beratung ist durch die engherzige Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH) zur Verjährung (drei Jahre ab Vertragsabschluss) inzwischen verfristet," erklärt Peter Kolba.