Der Kläger im Dieselverfahren gegen Volkswagen am Bundesgerichtshof (BGH) hält das Urteil zugunsten der Verbraucher für ein wichtiges Signal zur Entschädigung auch anderer Betroffener. "Das ist ein toller Tag, das ist ein tolles Urteil", sagte Herbert Gilbert am Montag nach der Entscheidung in Karlsruhe. Es handele sich um ein Urteil, "das nicht nur mir hilft, sondern das auch Tausenden Klägern, die noch in der Warteschleife stecken, hilft, ihre Klageverfahren zügig zu beenden". Der Rheinland-Pfälzer hatte 2014 einen VW Sharan gebraucht gekauft, in dem - wie sich später zeigte - die manipulierte Abgastechnik steckte. Der BGH entschied nun, dass klagende Kunden ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können, sich dabei allerdings die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen.

Diesen Abzug des sogenannten Nutzungsersatzes bedauere er jedoch, erklärte Gilbert und sprach von einem "bitteren Beigeschmack". "Man muss auch mal darüber nachdenken: Wie viel laufen die Motoren tatsächlich?", fragte er. Die Spannbreite von 200 000 bis 300 000 Kilometern maximale Laufleistung, von der die Gerichte momentan ausgingen, seien viel zu niedrig angesetzt. "Da müsste man weitaus höher gehen, wenn man den Realitäten gerecht werden würde", meinte Gilbert.

Die Anwaltskanzlei Goldenstein & Partner, die Gilbert sowie viele andere Diesel-Kläger vor Gericht vertritt, hält das Karlsruher Urteil ebenfalls für einen entscheidenden Schritt: Es bedeute "Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland" und zeige, "dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht". Die Rechtsprechung des BGH dürfte sich demnach auch auf Dieselverfahren gegen andere Autobauer auswirken, die umstrittene Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen eingesetzt hatten./jap/DP/men

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AXC0204 2020-05-25/12:44

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