VW-Kläger am BGH: 'Tolles Urteil' hilft auch Tausenden anderen Kunden
25.05.2020 | 12:44
Der Kläger im Dieselverfahren gegen Volkswagen
Diesen Abzug des sogenannten Nutzungsersatzes bedauere er jedoch, erklärte Gilbert und sprach von einem "bitteren Beigeschmack". "Man muss auch mal darüber nachdenken: Wie viel laufen die Motoren tatsächlich?", fragte er. Die Spannbreite von 200 000 bis 300 000 Kilometern maximale Laufleistung, von der die Gerichte momentan ausgingen, seien viel zu niedrig angesetzt. "Da müsste man weitaus höher gehen, wenn man den Realitäten gerecht werden würde", meinte Gilbert.
Die Anwaltskanzlei Goldenstein & Partner, die Gilbert sowie viele andere Diesel-Kläger vor Gericht vertritt, hält das Karlsruher Urteil ebenfalls für einen entscheidenden Schritt: Es bedeute "Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland" und zeige, "dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht". Die Rechtsprechung des BGH dürfte sich demnach auch auf Dieselverfahren gegen andere Autobauer auswirken, die umstrittene Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen eingesetzt hatten./jap/DP/men
ISIN DE0007664039
AXC0204 2020-05-25/12:44
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