(Im letzten Satz wurde ein Tippfehler behoben: "ins Gespräch gebracht")

BERLIN (dpa-AFX) - Mit der Reform des Postgesetzes könnte die Pflicht zur möglichst schnellen Beförderung von Briefen gelockert werden. Bisher müssen 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag ankommen. Am Donnerstag wurde ein Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht, in dem so eine Vorgabe als "kaum hilfreich" bezeichnet wird. Sie solle angepasst werden, heißt es. Gleichzeitig soll aber Druck gemacht werden, damit sich die Briefbeförderung nicht endlos hinzieht. Im Extremfall drohen der Post künftig Bußgelder - sofern die in dem Papier enthaltenen Überlegungen in der anstehenden Gesetzesreform übernommen werden.

Sollte die 80-Prozent-Vorgabe entweder abgesenkt oder abgeschafft werden, hätte die Post weniger Zeitdruck und viele Briefe würden nicht am nächsten, sondern erst am übernächsten Tag im Briefkasten landen. Das Papier ist gewissermaßen eine Diskussionsgrundlage, um das Gesetzgebungsverfahren anzuschieben. Ein erster Gesetzentwurf könnte im Sommer vorgelegt werden. Wie die gesetzlichen Regeln am Ende aussehen werden, ist noch völlig offen.

Aus dem Papier geht hervor, dass eine Vorgabe zu längeren Laufzeiten verschärft werden soll. Derzeit müssen 95 Prozent der Briefe am übernächsten Tag beim Adressaten sein. So eine Vorgabe könnte angehoben werden - entweder in Bezug auf den übernächsten Tag nach dem Brief-Einwurf oder in Bezug auf den dritten Tag nach dem Einwurf.

Mit den Überlegungen reagiert das Ministerium auf die Tatsache, dass der Zeitfaktor beim Brieferhalt häufig keine Rolle mehr spielt, da die Menschen dringliche schriftliche Angelegenheiten mit Mails oder Chat-Nachrichten klären. Das Postgesetz wurde zuletzt 1999 grundlegend überarbeitet - zu einer Zeit, als Briefe noch viel wichtiger waren als heute.

Mit der Verschärfung der Vorgabe zu längeren Laufzeiten soll sichergestellt werden, dass Miseren wie im vergangenen Jahr nicht mehr vorkommen: Wegen Personalproblemen stellte die Post Briefe und Pakete mancherorts viel später zu als sonst üblich. Das führte zu einer Beschwerdewelle bei der Bundesnetzagentur.

Als Reaktion auf diese Probleme forderte die Aufsichtsbehörde eine Sanktionsmöglichkeit. Mit Buß- oder Zwangsgeldern will sie künftig den Druck auf die Post erhöhen, damit diese ihr Geschäft besser im Griff hat. In dem Eckpunktepapier werden nun "wirksame Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse" für die Netzagentur ins Gespräch gebracht./wdw/DP/jha

 ISIN  DE0005552004

AXC0308 2023-01-26/18:40

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