(Wiederholung: Anwalt- statt Anwaltsverein im ersten Absatz.)

BERLIN/GOSLAR (dpa-AFX) - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat die Initiative von mehr als hundert Lungenfachärzten begrüßt, die geltende Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte in Frage stellen. "Wir brauchen eine ganzheitliche Sichtweise", sagte der CSU-Politiker am Donnerstag im ARD-Morgenmagazin. "Wenn über 100 Wissenschaftler sich zusammenschließen, ist das schon einmal ein Signal." Kritik kam auch vom Deutschen Anwaltverein, der die Diesel-Fahrverbote als Eingriff in die Grundrechte bezeichnete. Das Bundesumweltministerium und die Grünen wiesen die Kritik der Lungenärzte unterdessen zurück.

Die Gruppe von Lungenspezialisten zweifelt den gesundheitlichen Nutzen der geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide (NOx) an. Sie sähen keine wissenschaftliche Begründung, die die geltenden Obergrenzen rechtfertigen würde, heißt es in einer Stellungnahme.

Mit ihrem Vorstoß stellten sich die Lungenärzte auch gegen ein Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), das 2018 veröffentlicht worden war. Darin hieß es: "Studien zeigen, dass die Feinstaub-Belastung durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr gesundheitsschädlich ist." Die DGP, die Deutsche Lungenstiftung und der Verband Pneumologischer Kliniken, erklärten am Mittwoch, der Vorstoß werde als Anstoß für nötige Forschungen und eine kritische Überprüfung betrachtet.

Die Grenzwerte sind Grundlage für Dieselfahrverbote. In der EU gilt für Stickstoffdioxid ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter, für Feinstaub sind es Werte je nach Partikelgröße. Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts können Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, strecken- oder zonenbezogene Fahrverbote gegen Diesel verhängen.

Scheuer sagte, die EU gebe die Möglichkeit, Grenzwertmessstationen auch dort zu platzieren, wo die Schadstoffemissionen nicht am höchsten sind. Dies hält er für "eine vernünftige Herangehensweise an die Grenzwerte".

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die Dieselfahrverbote in Städten derweil scharf kritisiert. Die Verbote schränkten viele Privatleute und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein, sagte Andreas Krämer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel erscheine irrational, sagte der Rechtsanwalt auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. Er sei vollkommen willkürlich gewählt. An vielen Arbeitsplätzen herrsche eine höhere Schadstoff-Belastung.

Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, wies dagegen die Kritik der Lungenärzte zurück. Die geltenden Grenzwerte seien das Ergebnis vieler Studien, sagte er dem rbb "Inforadio". Sie zeigten, dass es einen Zusammenhang zwischen Luftschadstoffen und Lungen- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gebe.

Bei der Ärzte-Kritik handle es sich um eine rein politische Erklärung und nicht um eine wissenschaftliche Auseinandersetzung. "Seit 2010 sind diese Grenzwerte einzuhalten. Das tun wir nicht, aber nicht deshalb, weil die Grenzwerte falsch sind, sondern weil die Industrie dreckige Autos verkauft hat und weil die Verkehrspolitik tatenlos zugeguckt hat", sagte Flasbarth.

Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen, erklärte, in der Debatte würden seltsame Vergleiche gezogen. "Wenn es heißt, dass es zwar Tote durch Lungenkrebs gebe, jedoch nicht durch Feinstaub oder Stickoxid, dann ist das irreführend: Auch ein Raucher stirbt nicht am Rauch selbst, sondern an den Folgen, ob das Lungenkrebs oder Herzinfarkt ist."

Während der Einzelne sich bewusst gegen das Rauchen entscheiden könne, sei er den schädlichen Stoffen an Straßen schutzlos ausgeliefert, so Hofreiter Die Politik habe die Aufgabe, Risiken zu minimieren und die Bürger vor Gefahren zu schützen. Die Gefahr treffe besonders Kinder, Schwangere und Ältere an viel befahrenen Straßen. "Wer das nicht ernstnimmt, handelt fahrlässig."/asg/als/DP/mis

 ISIN  DE0005190003  DE0007100000  DE0006757008  DE0007664039

AXC0105 2019-01-24/10:15

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.