Handelsobmann: Verpflichtende Maskenpausen würden nur den Lebensmittelhandel 20 Millionen Euro pro Jahr kosten

Wien (OTS) - „Den Arbeitgebern im Handel ist der Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich auch der Kundinnen und Kunden ein besonderes Anliegen. Sowohl Mitarbeiter als auch Kunden sollen sich bestens geschützt fühlen”, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Der Einführung einer verpflichtenden Maskenpause steht der oberste Sprecher des österreichischen Handels ablehnend gegenüber, denn:
“Maskenpausen funktionieren in der betrieblichen Praxis gut - und das auch ohne gesetzliches Korsett. Es ist ja nicht so, dass Arbeitnehmer den ganzen Tag lang die Maske niemals abnehmen könnten.” Und: “Es gibt zahlreiche Alternativen zur Maske wie etwa Schutzwände im Kassenbereich oder Visiere, die im Handel auch gelebt werden. Die Plexiglas-Abtrennungen und ruhigere Momente machen ein kurzes Absetzen zwischendurch immer wieder möglich”, so Handelsobmann Trefelik.

Mehrbelastungen für die Wirtschaft in Zeiten wie diesen nicht vertretbar

Eine bezahlte Maskenpause würde die Händlerinnen und Händlern eine zweistellige Millionensumme kosten. „Wir haben das durchgerechnet, es würde alleine den Lebensmittelhandel mit 20 Millionen Euro mehr im Jahr belasten. Diese zusätzliche finanzielle Belastung ist in Zeiten wie diesen nicht vertretbar und geht sich nicht aus”, so der Sprecher des österreichischen Handels.

Deshalb hat die Bundessparte Handel der WKÖ als Vertretung der Arbeitgeberseite mit dem Sozialpartner im Handel bereits zu Beginn der Corona-Krise ein Schutzpaket für die Beschäftigten abgeschlossen. „Allen Beteiligten ist die besondere Situation sehr bewusst, weshalb wir sicher sind, auch heuer, unter diesen außergewöhnlichen Rahmenbedingungen, einen Konsens zu finden, der vor allem Arbeitsplätze sichert und entsprechend auf die angespannte wirtschaftliche Situation der Unternehmen Rücksicht nimmt”, hält Bundesspartenobmann Trefelik abschließend fest. (PWK422/JHR)