Auch Unternehmen aus dem Finanzsektor müssen erfasst sein

Wien (OTS) - Das EU-Lieferkettengesetz wird künftig Unternehmen verpflichten, Menschenrech-te, Arbeitsrechte und die Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten zu achten. Die EU-Kommission hat Anfang des Jahres einen Richtlinienvorschlag präsentiert. Der EU-Ministerrat legt morgen seine Position dazu fest. AK-Anderl zu Kocher: „Die Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen und die Zerstörung der Umwelt in globalen Lieferketten muss endlich ein Ende haben. Ich erwarte mir von Ihnen ein klares Ja zum EU-Lieferkettengesetz!"

Transparente und nachhaltige Lieferketten sind auch für die Wirtschaft von Vorteil. Einige Unternehmensverbände sehen das bedauerlicher Weise anders. Es gab massives Lobbying und der Vorschlag der EU-Kommission wurde mehrere Male verschoben. AK-Anderl:
"Es darf jetzt keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Österreich und die anderen EU-Staaten müssen das EU-Lieferkettengesetz entschlossen vorantreiben!"

Ein wichtiger Punkt im EU-Lieferkettengesetz ist die Möglichkeit, gegen Unternehmen vor Gericht vorzugehen, wenn Menschenrechte oder die Umwelt entlang von Lieferketten zu Schaden kommen. Aus Sicht der Arbeiterkammer sollten aber nicht nur einige wenige, große Unternehmen in die Pflicht genommen werden. AK-Anderl zu Kocher: „Ich fordere Sie auf, sich im EU-Ministerrat für eine starke Regelung einzusetzen! Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, einschließlich des Finanzsektors, müssen erfasst werden!"

Die Arbeiterkammer unterstützt die europaweite Kampagne „Gerechtigkeit geht alle an!“ Justice is Everybody's Business (https://justice-business.org) für ein starkes EU-Lieferkettengesetz.