AK testete Kreditrestschuldversicherungen – Große Prämienunterschiede und kaum miteinander vergleichbare Zusatztarife mit Einschränkungen und Bedingungen

Wien (OTS) - Eine Kreditrestschuldversicherung für Konsum- und Hypothekarkredite ist sinnvoll, weil diese im Todesfall des Kreditnehmers die offene Kreditsumme abdeckt. Neben dem Ablebensschutz gibt es auch frei wählbare oder automatisch inkludierte Zusatztarife, die allerdings den Kredit stark verteuern können. KonsumentInnen sollten sich ihren Bedarf daher gut überlegen und danach eine Kreditversicherung auswählen. Ein AK Test bei sechs Banken in Wien zeigt, dass es bei den Leistungen und Prämien große Unterschiede gibt.

Die AK hat die Tarife von Kreditrestschuldversicherungen von sechs Banken in Wien geprüft. Die Kreditrestschuldversicherung ist eine sinnvolle Hinterbliebenenvorsorge. Es gibt sehr unterschiedliche Tarife, dementsprechend unterschiedlich sind auch die Prämien für die Absicherung eines Konsum- und Hypothekarkredits.

Konkret zeigt der AK Test: Die von den sechs Banken angebotenen Tarife für die Absicherung eines Konsumkredites (10.000 Euro, fünf Jahre Laufzeit, eine/n Kredit- bzw. VersicherungsnehmerIn) kosten zwischen 74,67 (Bank Austria/Ergo) und 566,94 Euro (Raiffeisen/Uniqa). Der Tarif der Raiffeisenlandesbank NÖ Wien inkludiert nicht nur den Ablebensschutz, sondern auch automatisch „Arbeitsunfähigkeit“ als Zusatzschutz. Für einen Hypothekarkredit (100.000 Euro, 20 Jahre Laufzeit, zwei Kredit- bzw. VersicherungsnehmerInnen) zwischen 1.332,66 Euro (Oberbank/Generali) und 4.581,60 Euro (Erste Bank/Wiener Städtische). Der Tarif der Oberbank inkludiert einen Bonus. Generell: In den Prämien können Boni oder Rabatte eingerechnet sein.

„Zusatztarife sollten Sie sich gut überlegen“, rät AK KonsumentInnenschützer Christian Prantner. Sie sind entweder automatisch im Tarif inkludiert oder frei wählbar für Unfalltod, Unfallinvalidität, Berufsunfähigkeit, Arbeits-, Erwerbsunfähigkeit, schwere Erkrankung oder Arbeitslosigkeit.“ Durch die unterschiedlichen Zusatztarife wird ein Vergleich schwierig. Die Zusatztarife haben überdies Einschränkungen und sind an Bedingungen geknüpft. So heißt es zum Beispiel in den Klauseln einer Kreditversicherung: Gemäß Bedingungen ist Arbeitslosigkeit, die innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Versicherungsschutzes eintritt oder bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits bestand, nicht versichert (Wartezeit). Auch kann der Bezug von Versicherungsleistung zeitlich limitiert oder an den Bezug von AMS-Geld geknüpft sein. „Die zahlreichen Einschränkungen sind KonsumentInnen erfahrungsgemäß nicht bewusst. „Außerdem verteuern die Zusatztarife die Prämie – die Bank hat durch die Vermittlungsprovisionen ein ausgeprägtes Eigeninteresse, diese Tarife zu verkaufen“, sagt Prantner.

Verlangt die Bank eine Kreditversicherung, dann ist die Prämie im Effektivzinssatz, also in den Gesamtkosten, einzurechnen. In dem von der AK angenommenen Berechnungsbeispiel (10.000 Euro-Kredit, fünf Jahre Laufzeit; Nominalzinssatz 5,5 Prozent) beträgt der Effektivzinssatz eines Kredites ohne einer Kreditrestschuldversicherung 6,56 Prozent. Der Effektivzinssatz steigt auf 8,96 Prozent, wenn die Prämienhöhe (567 Euro) in den Kreditvertragskosten eingerechnet wird. „Dieses Beispiel zeigt, dass die Auswahl einer Kreditversicherung gut überlegt sein will.“ Die Bank hat dem Kunden verpflichtend ein Produktinformationsblatt zum Tarif auszuhändigen. Im Life Insurance Product Information Document (kurz: LIPID) sind die wichtigsten Eckpunkte der Versicherung aufgelistet.

(Forts.)