Alphabet Aktie: Ärger im Anzug!
22.04.2025 | 17:40
US-Kartellverfahren gegen Google spitzt sich zu: Verkauf von Chrome und KI-Exklusivität im Fokus. Richterentscheidung mit weitreichenden Folgen erwartet.
Bei Alphabet braut sich was zusammen. Im laufenden Kartellverfahren in den USA spitzt sich die Lage für den Google-Mutterkonzern zu. Ein Richter hat bereits bestätigt: Google hat seine Marktmacht bei der Online-Suche missbraucht, um ein Monopol zu schützen.
Drastische Forderungen auf dem Tisch
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Doch was will das US-Justizministerium nun konkret? Die Forderungen, die jetzt im Raum stehen, haben es in sich. Allen voran soll Google gezwungen werden, seinen populären Chrome-Browser zu verkaufen. Zudem sollen Zahlungen an Smartphone-Hersteller unterbunden werden, die Google als Standardsuchmaschine festlegen.
Der Vorwurf lautet, Google habe seine Monopolstellung über Jahre hinweg durch exklusive Verträge zementiert. Insbesondere mit Schwergewichten wie Samsung wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen. Diese sorgten dafür, dass die Google-Suche auf neuen Geräten quasi alternativlos voreingestellt war.
Exklusivität auch bei KI geplant?
Neue Enthüllungen im Prozess werfen ein brisantes Licht auf Googles Strategie. Offenbar zog der Konzern letztes Jahr sogar in Erwägung, die Exklusivität massiv auszuweiten. Dabei ging es nicht mehr nur um die Such-App, sondern auch um die KI-Anwendung Gemini und den Chrome-Browser selbst.
Die Ankläger sehen darin eine Fortsetzung des wettbewerbsschädigenden Verhaltens. Sie befürchten, dass Googles Dominanz bei der Suche dem Unternehmen unfaire Vorteile im Zukunftsmarkt der Künstlichen Intelligenz verschaffen könnte. Es wird erwartet, dass auch Konkurrenten wie OpenAI darlegen werden, wie Googles Praktiken die Verbreitung eigener KI-Produkte behindern.
Google wehrt sich
Der Tech-Riese weist die Anschuldigungen erwartungsgemäß zurück. Man stehe in einem robusten Wettbewerb, unter anderem mit Meta Platforms. Die geforderten Zerschlagungsmaßnahmen seien unverhältnismäßig und würden letztlich Innovationen und Nutzer schädigen.
Das Verfahren gilt als eines der bedeutendsten Kartellrechtsverfahren gegen einen Technologiekonzern seit Langem. Richter Amit Mehta wird voraussichtlich im Spätsommer über die konkreten Auflagen entscheiden. Das Urteil könnte die digitale Landschaft nachhaltig verändern.
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