DGAP-WpÜG: Aroundtown SA / Angebot zum Erwerb

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: TLG IMMOBILIEN AG; Bieter: Aroundtown

SA

20.10.2021 / 19:16 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service

der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR

VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE

IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,

VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN

BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG GEMÄß § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND

ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) IN VERBINDUNG MIT § 39 ABS. 2 S. 3 NR. 1 DES

BÖRSENGESETZES (BÖRSG)

Bieterin:

Aroundtown SA

40, Rue du Curé

1368 Luxemburg

Luxemburg

eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre

de Commerce et des Sociétés) unter B217868

Zielgesellschaft:

TLG IMMOBILIEN AG

Hausvogteiplatz 12

10117 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB

161314 B

ISIN: DE000A12B8Z4

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der

Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

erfolgen unter:

https://www.aroundtown.de/investor-relations/equity/delisting-angebo t-tlg-immobilien-ag/

Die Aroundtown SA (die "Bieterin") mit Sitz in Luxemburg (Stadt), Luxemburg,

hat heute, am 20. Oktober 2021, entschieden, ein öffentliches

Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3

Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der TLG IMMOBILIEN AG

(die "Gesellschaft") mit Sitz in Berlin, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher

nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden

Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital

von je EUR 1,00 (ISIN DE000A12B8Z4) (die "TLG-Aktien") abzugeben.

Die Bieterin ist derzeit mit ca. 79,89 % am Grundkapital der TLG IMMOBILIEN

AG beteiligt. Im Rahmen des Delisting-Angebots wird die Bieterin für jede

zur Annahme eingereichte TLG-Aktie, vorbehaltlich der Bestimmung des

Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR

31,67 in bar als Gegenleistung anbieten. Das Angebot wird keine

Vollzugsbedingungen enthalten.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage

festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich vor, in den

endgültigen Konditionen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den

hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Gesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet, vor Ablauf

der Annahmefrist des öffentlichen Delisting-Angebots den Antrag auf Widerruf

der Zulassung der TLG-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (General

Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu stellen.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von

Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere

das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden

nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.

Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und

Bedingungen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich

zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und

Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese

bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder

enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des

deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

(WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten

Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten durchgeführt.

Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen

als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika

(soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine

Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das

Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst

oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft

können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften

irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder

der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie

gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden

Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches

Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies

einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,

unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des

Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe

statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der

erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten

oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit

dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen

einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,

stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",

"erwarten", "glauben", "schätzen",, "beabsichtigen", "anstreben", "davon

ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen

Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin

und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die

Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,

Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam

handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine

Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen

unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen

sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr

gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft

gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die

tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten

Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden

Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen

hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen,

Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Luxemburg, den 20. Oktober 2021

Aroundtown SA

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch

Börsen: Bietergesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime

Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart;

Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (General

Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,

Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1242278 20.10.2021 CET/CEST

 ISIN  LU1673108939  DE000A12B8Z4

AXC0346 2021-10-20/19:17

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