Das Software-Update von VW für Dieselmotoren mit "Schummelsoftware" bringt unverändert nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad eine Verbesserung. Zu diesem Schluss kam ein Gutachten in einem Prozess vor dem Landesgericht Linz. Bevor sich aber der Europäische Gerichtshof zum Thema äußern konnte, wurde die Klagsforderung mit Zinsen und Gutachterkosten bezahlt und so ein Urteil verhindert.

Das Landesgericht Linz kam auf Basis des Gutachtens zu dem Schluss, dass ohne Manipulationssoftware die Grenzwerte nicht eingehalten werden - das Auto also nicht gesetzeskonform wäre. Mit dem Software-Update wiederum funktionierte die Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad (und unter 1.000 m Seehöhe) zu hundert Prozent. Daraufhin legte das Gericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob das Update überhaupt eine Verbesserung sei, wenn es die meiste Zeit nicht funktioniert, sagt Anwalt Michael Poduschka, der den Kläger vertritt.

VW, genauer der beklagte VW-Händler, ließ es allerdings nicht zu einem Urteil des EuGH kommen, sondern zahlte dem Kläger alle seine Ansprüche plus Anwalts- und Gutachterkosten, in Summe an die 150.000 Euro. Damit fiel die Voraussetzung für ein Urteil weg.

Daher gibt es zwar kein Gerichtsurteil auf Basis des Gutachtens. Poduschka will aber den Schwung nutzen und regt in sämtlichen 270 laufenden Gerichtsverfahren gegen VW in ganz Österreich an, dass die Richter auf Basis des Gutachtens den EuGH anrufen. Das müsste entweder dazu führen, dass VW in allen Fällen die Forderungen der Kläger erfüllt, oder dass es doch eine Entscheidung des EuGH gibt, ob das Softwareupdate eine echte Sanierung der Schadstoffausstoßes seine Motoren A 189 bringt, hofft Poduschka.

tsk/mf

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