Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen/Terminvereinbarung online und telefonisch

St. Pölten (OTS) - Gerade in der Corona-Krise ist die finanzielle Lage vieler Niederösterreicherinnen und Niederösterreich durch Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit besonders angespannt. Damit nicht zu viel verrechnete Betriebskosten das Budget zusätzlich belasten, bietet die AK Niederösterreich einen neuen Service: den Betriebskostencheck. „Lassen Sie einfach und unkompliziert Ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen, ob sie korrekt ist und nicht zu viel bezahlt wurde“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Kürzlich wandte sich eine Frau aus dem Waldviertel mit ihrer Betriebskostenabrechnung an die AK-Konsumentenberatung. Fast 400 Euro sollte sie im Vergleich zum Vorjahr nachzahlen. Die ExpertInnen kontrollierten die Abrechnung. Dabei stach der Posten „Sonstiges“ ins Auge, der mit fast 380 Euro ausgewiesen war. „Wir rieten der Konsumentin, sich von der Hausverwaltung die Belege zeigen zu lassen. Es stellte sich heraus, dass die Sanierung einer anderen Wohnung im Haus in die Abrechnung eingeflossen war – zu Unrecht“, sagt Wolfgang Motz, Wohnrechtsberater der AK Niederösterreich.

Kosten, die für Erhaltung und Sanierung anfallen, z. B. der Tausch der Fenster in der Wohnhausanlage, dürfen nicht als Betriebskosten verrechnet werden, Gebühren für Reparaturen ebenso nicht.

Termin vereinbaren zum Check

Immer wieder suchen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mit fehlerhaften Abrechnungen Rat bei der AK-Konsumentenberatung. Daher hat diese ein neues Service ins Leben gerufen. „Beim Betriebskostencheck überprüfen wir Ihre Betriebskostenabrechnung auf Richtigkeit“, sagt Motz. So wird sichergestellt, dass die Abrechnung korrekt ist und nicht zu viel verrechnet wurde.

Die Terminvereinbarung ist entweder online unter [noe.arbeiterkammer.at/betriebskostencheck]
(https://www.noe.arbeiterkammer.at/betriebskostencheck) oder per
Telefon unter der Hotline 05 7171 – 23 111 (Mo-Fr, 9 bis 13 Uhr) möglich.

Tipps zur Betriebskostenabrechnung:


  • Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung und vergleichen Sie sie mit der des Vorjahres.

  • Kommt Ihnen ein Posten überhöht vor, fordern Sie Belegseinsicht.

  • Enthält die Abrechnung den Posten „Sonstiges“, erfragen Sie, was darunter verrechnet wird.

  • Gibt es nachweislich Unstimmigkeiten, können Sie die Abrechnung beeinspruchen.

  • Sie können die Abrechnung bis zu drei Jahre rückwirkend überprüfen. Achtung: In Genossenschaftswohnungen sind es nur sechs Monate.