BGH verweist Wohnmobil-Dieselklage an Vorinstanz zurück
27.11.2023 | 18:58
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat die Diesel-Schadenersatzklage eines Wohnmobil-Käufers an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen. Der Kläger hatte 2018 ein neues Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight für 52 300 Euro gekauft. Nach Feststellung der Bamberger Richter war es mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet. Damit komme "ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Betracht", befand der BGH am Montag.
Der Käufer fordert die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg hatten die Klage 2022 abgewiesen. Der BGH stellte fest, nach den vom OLG Bamberg getroffenen Feststellungen sei "ein schuldhaftes Verhalten der Beklagten nicht zu verneinen". Die Sache sei aber nicht zugunsten des Klägers entscheidungsreif. Die Vorinstanz müsse nun nach Maßgabe der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung Feststellungen zum Bestehen eines Differenzschadens nachholen.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im März hatte
der BGH im Juni die Hürden für Schadenersatz gesenkt. Demnach genügt
bereits fahrlässiges Handeln eines Autoherstellers für einen
Anspruch auf Schadenersatz. Es müsse kein vorsätzliches
sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden, hatte der BGH in einem
Urteil gegen VW
Ansprüche auf Schadenersatz können grundsätzlich nicht an den Hersteller des Motors gerichtet werden, sondern müssen an den Hersteller des Autos gerichtet werden. Das hatte der BGH im Juli klargestellt. Der Autobauer garantiere den Käufern der von ihm hergestellten Fahrzeuge, dass sie den europäischen Normen entsprechen. Der Motorhersteller habe damit nichts zu tun./rol/DP/nas
ISIN NL00150001Q9
AXC0246 2023-11-27/18:58
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